Burgdorf
Donnerstag, 29.10.2020 - 13:59 Uhr

Stadt Burgdorf klärt über Maskenpflicht für Radfahrer in Teilen der Innenstadt auf

Auch Radfaherer müssen in einigen Bereichen Burgdorfs einen Mund-Nasen-Schutz targen.Aufn.:

BURGDORF

Mit der Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 26. Oktober 2020 ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit vorgeschrieben, "an denen sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen können oder nicht nur vorübergehend aufhalten und eine Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen Personen nicht auszuschließen ist." Darüber hinaus gelte die Verpflichtung "immer in Fußgängerzonen, in Ladengebieten, in Einkaufszentren und Einkaufsstraßen und auf Wochen-, Spezial- und Jahrmärkten".

 

Die Stadt Burgdorf hat am gestrigen Mittwoch die Straßen bekannt gegeben, in denen diese Allgemeinverfügung im Stadtgebiet zum Tragen kommt. Dieses sind die Fußgängerzonen Am Brandende und der Spittaplatz, als Einkaufsstraßen unterliegen die Marktstraße, Poststraße und der Rubensplatz und als Parkplatz eins Einkaufszentrums der des E-Centers in der Weserstraße der Allgemeinverfügung. Ein Satz der Stadt Burgdorf sorgt in der Bevölkerung jedoch für Unverständnis: "Die Stadt Burgdorf weist darauf hin, dass die Regelung auch für Fahrradfahrer gilt." 

 

Radfahrer, die normalerweise in ihrer Bewegung einen größeren Abstand zu anderen Personen aufweisen werden, müssen also in besagten Straßen und Plätzen, insofern das Radfahren nach der Straßenverkehrsordnung dort erlaubt ist, ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

 

Aufgrund vieler Diskussionen zu dieser Regel hat der AltkreisBlitz die Burgdorfer Stadtverwaltung kontaktiert. Auf Nachfrage erklärt Stadt-Pressesprecher Sebastian Kattler: "Die Stadt Burgdorf ist da lieber konservativer und legt die Allgemeinverfügung zum Schutz der Bürger aus". Denn die Allgemeinverfügung biete Spielräume, die diese Auslegung möglich machen würden. Denn grundsätzlich könne der Teilsatz "an denen sich Menschen [..] auf engem Raum begegnen können" auch auf Radfahrer angewendet werden, auch wenn diese in der Allgemeinverfügung nicht explizit genannt werden.

 

Gerade in der Markstraße oder Poststraße, wo sich Radfahrer auf der Fahrbahn und Fußgänger auf dem Gehweg auch näher als besagte 1,5 Meter kommen könnten, könne diese Situation vorkommen, weshalb sich die Ordnungsabteilung der Stadt Burgdorf dazu entschlossen hatte, die Allgemeinverfügung auch auf Radfahrer in besagten Straßen anzuwenden.

 

Burgdorfs Bürgermeister Armin Pollehn weiß um die damit einhergehenden Umstände und Einschränkungen. Er bittet daher "um Verständnis, dass die Stadt an dieser Stelle mehr Vorsicht walten lässt". Es sei zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und bittet daher auch um die Beachtung der Regeln, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.