Burgdorf
Freitag, 06.11.2020 - 13:03 Uhr

Fahrradfahrer müssen nun doch keine Mund-Nasen-Bedeckung in Burgdorf tragen

Aufn.:

Die Burgdorfer Stadtverwaltung informiert am heutigen Freitag, 6. November 2020, über Informationen aus dem Corona-Krisenstab der Stadt Burgdorf. Hierin wird insbesondere darüber informiert, dass es keine Trageverpflichtung einer Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrradfahrer in der Burgdorfer Innenstadt mehr gibt.

BURGDORF

Wie am 28. Oktober 2020 berichtet, hatte die Stadt Burgdorf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrradfahrer im Rahmen der Umsetzung der Allgemeinverfügung durch die Region Hannover bekannt gegeben. "Die Region Hannover hat darüber informiert, dass keine Trageverpflichtung für Radfahrer besteht. Eine Trageverpflichtung wirke sichtbehindernd und damit einhergehend verkehrsgefährdend", teilt der Krisenstab über die Mitteilung der Regionsverwaltung mit.

 

Die Stadt hatte Ende Oktober zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Bereiche festgelegt, an denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich ist. Nach der Allgemeinverfügung ist dieses "an öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen oder sich nicht nur vorübergehend aufhalten und an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann", erforderlich. Zu diesen Orten wurden in Burgdorf unter anderem die Marktstraße, Poststraße und der Rubensplatz wie auch die Fußgängerzonen Am Brandende und Spittaplatz benannt. Hierbei betonte die Stadtverwaltung, dass die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes "auch für Fahrradfahrer gilt". Diese Verpflichtung ist nun aufgehoben.

 

Desweiteren informiert die Stadt darüber, dass eine Sporthallennutzung - auch für Individualsportarten - nicht ermöglicht werden könne.

 

Bei Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft gelte folgendes: "Tritt eine Erkrankung bei einem Elternteil oder bei beiden Elternteilen eines Kindes auf und steht das Testergebnis beim Kind noch nicht fest, wird der Kindertagesstättenbetrieb aufrechterhalten. Mit Blick auf das Infektionsgeschehen finden in der betroffenen Gruppe keine Betreuungspersonalwechsel mehr statt. Die in der Gruppe eingesetzten pädagogischen MitarbeiterInnen werden ausschließlich in dieser Gruppe und keiner weiteren Gruppe eingesetzt. Dies kann zu vorübergehenden Betreuungszeiteneinschränkungen führen. Gegenwärtig musste die Maßnahme für zwei Gruppen in der Kindertageseinrichtung Freibad getroffen werden."