Burgdorf
Mittwoch, 28.10.2020 - 13:14 Uhr

Corona-Virus: Ausweitung der Maskenpflicht in öffentlichen Bereichen in Burgdorf

Aufn.:

BURGDORF

Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen in der Region Hannover hat die Region als zuständiges Gesundheitsamt die Maskenpflicht per Allgemeinverfügung erweitert: An öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen oder sich nicht nur vorübergehend aufhalten und an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann, ist ab dem heutigen Mittwoch, 28. Oktober 2020, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dazu gehören Fußgängerzonen, Wochen-, Spezial- und Jahrmärkte, Ladengebiete, Einkaufszentren sowie Einkaufsstraßen sowie die dazugehörenden Parkplätze.

 

In Burgdorf sind nach Angaben der Stadtverwaltung folgende Bereiche von dieser Regelung betroffen:

 

Fußgängerzonen:

  • Am Brandende
  • Spittaplatz

Einkaufsstraßen:

  • Marktstraße
  • Poststraße
  • Rubensplatz

Wochenmarkt, Jahr- und Spezialmärkte (z.B. Martinsmarkt)

Parkplatz Einkaufszentrum:

  • E-Center / Weserstraße

 

Ausnahmen gelten:

  • bei der Ausübung einer andauernden beruflichen schweren körperlichen Tätigkeit,
  • für Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, die ein ärztliches Attest vorweisen können, das bestätigt, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist,
  • für Kinder unter sechs Jahren,
  • bei gerichtlichen Ortsterminen,
  • während sportlicher Betätigung.

 

Darüber hinaus macht die Stadt Burgdorf von ihrem Hausrecht Gebrauch und weitet die Verpflichtung auf die Kindergarten- und Schulparkplätze aus. 

 

Eine entsprechende Beschilderung der betroffenen Bereiche erfolgt nach Angaben der Stadtverwaltung in Kürze. Die Stadt Burgdorf weist darauf hin, dass die Regelung auch für Fahrradfahrer gilt. In diesem Zusammenhang berichten wir ausführlicher darüber in unserem Text "Opens external link in new windowStadt Burgdorf klärt über Maskenpflicht für Radfahrer in Teilen der Innenstadt auf".

 

Die städtische Ordnungsabteilung werde gemeinsam mit der Polizei kontrollieren, ob die Vorgaben eingehalten werden, wie die Stadtverwaltung am heutigen Mittwoch mitteilt.

 

Die Allgemeinverfügung (sie steht unter diesem text als PDF zum Download bereit) untersagt zudem den Verkauf von Alkohol zwischen 23 und 6 Uhr. Dieses Verbot galt bereits seit Freitag vergangener Woche für Gastronomiebetriebe. Die Region Hannover hat es nun auch auf alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, Kioske, Trinkhallen, Tankstellen und andere ähnliche Verkaufsstellen erweitert. Auch hier sind - in unregelmäßigen Abständen - gemeinsame Kontrollen mit der Polizei vorgesehen.

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