Isernhagen
Mittwoch, 29.03.2023 - 13:30 Uhr

Die Anmeldungen der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025 haben begonnen

ISERNHAGEN

Zum 1. August 2024 werden alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 2. Oktober 2017 und einschließlich dem 1. Oktober 2018 geboren sind. Kinder, die zum Schuljahr 2023/2024 eingeschult werden sollen, aber noch nicht das sechste Lebensjahr vollendet haben und zwischen dem 2. Oktober 2018 und dem 31. Dezember 2018 geboren sind, gelten als Kannkinder.

 

Anmeldung für die verschiedenen Grundschulen

Die Grundschule Isernhagen N.B. (Grundschule auf dem Windmühlenberge) bietet Anmeldetermine am 17. April von 9 bis 12 Uhr, am 18. April von 15 bis 18 Uhr und am 19. April von 9 bis 12 Uhr an. Erziehungsberechtigte sollen sich telefonisch mit der Grundschule unter 0511/2707280 in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren. Die Anmeldeunterlagen werden vorab per Post verschickt und sollten zum vereinbarten Termin ausgefüllt mitgebracht werden.

 

Die Grundschule Altwarmbüchen hat die Anmeldeformulare auf ihrer Homepage unter Opens external link in new windowdiesem Link hinterlegt. Der Anmeldezeitraum für Kannkinder ist vom 1. bis zum 28. Februar 2023, für Pflichtkinder vom 13. bis zum 17. März 2023.

 

Die Grundschule Isernhagen H.B. (Friedrich-Dierks-Schule) hat die Anmeldeunterlagen bereits per Post verschickt.

 

Die Grundschule Drei Eichen, Standorte Neuwarmbüchen und Kirchhorst, hat ebenfalls die Anmeldeunterlagen per Post verschickt. Eine persönliche Anmeldung vor Ort ist möglich am 17. und 19. April von 8 bis 13 Uhr in Neuwarmbüchen und am 18. und 20. April von 8 bis 13 Uhr in Kirchhorst.

 

Den Anmeldeunterlagen sollten folgende Unterlagen in Kopie beigefügt werden: Impfausweis oder Immunitätsnachweis im Original von der Masern-Impfung, Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch, und falls zutreffend, Gerichtsurteile oder -beschlüsse bezüglich des Sorgerechtes sowie Erklärungen bezüglich der elterlichen Sorge vom Jugendamt.

 

Für Kinder, die zwischen dem 2. Juli 2018 und dem 1. Oktober 2018 geboren sind, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben (Flexikinder). Die Erklärung muss vor dem Beginn des Schuljahres 2024/2025 bis zum 1. Mai 2024 schriftlich gegenüber der Schule abgegeben werden.