Burgwedel
Freitag, 10.05.2019 - 11:26 Uhr

Fundsachenversteigerung: Am Rathaus fällt wieder der Versteigerungshammer

BURGWEDEL

Beim Fahrradkauf ein Schnäppchen machen? Oder einfach mal schauen, ob etwas Kurioses irgendwo vergessen wurde? Die nächste Versteigerung von Fundsachen der Stadt Burgwedel findet am Dienstag, 21. Mai 2019, ab 15 Uhr auf der Terrasse hinter dem Rathaus, Fuhrberger Straße 4 in Großburgwedel, statt. Eine Besichtigung der Fundgegenstände ist ab 14.30 Uhr möglich. Versteigert werden unter anderem Fahrräder, Schmuckgegenstände, diverse Kleidungsgegenstände und anderes. Der Zuschlag erfolgt wie üblich gegen Höchstgebot und Barzahlung. Eine Gewähr für den Zustand der Fundsachen wird nicht übernommen.

 

Diese Fundgegenstände wurden mindestens ein halbes Jahr lang aufbewahrt und in diesem Zeitraum vom Eigentümer nicht abgeholt. Auch haben die Finder keinen Rückgabeanspruch geltend gemacht.

 

Der Umgang mit Fundsachen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 965 - 984 geregelt. Auszugsweise ist hier der § 965 aufgeführt: Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. Kennt die oder der FinderIn die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als 10 Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.