Lehrte
Donnerstag, 19.04.2018 - 12:41 Uhr

Anwohner der Ahltener Backhausstraße äußern der Stadt ihren Unmut

Aufn.: Michael Baumgart

AHLTEN

Grundstückseigentümer in Niedersachsen müssen gemäß Kommunalabgabengesetz und Straßenausbaubeitragsverordnung anteilig die Kosten für die Erneuerung "ihrer" Straße zahlen. So sind demnächst in Ahlten von den rund 80 Grundstückseigentümern an der Backhausstraße aber nicht nur 50 Prozent der Kosten für den bereits beauftragten Straßenausbau, sondern auch noch 30 Prozent der zeitgleichen Kanalsanierung durch die Stadtwerke Lehrte zu zahlen.

 

In einer Anwohnerversammlung im Januar 2018 wurden die eingeladenen Grundstückseigentümer von der Verwaltung der Stadt Lehrte über die durch diese Maßnahmen zu erwartende Zahllast informiert.

 

In dieser Versammlung waren die zum diesem Zeitpunkt kalkulierten Kosten von 850.000 Euro, beziehungsweise der im Verständnis der Anwohner damit unnötig hohe Ausbaustandard der neuen Backhausstraße bereits intensiv diskutiert wurden.

 

In der Zeitfolge kam es zudem, und dass nicht nur unter den 160 Teilnehmern des 45. Bauernfaslabend der Ahltener Schützen, zu lautstarken Protesten aus der Ahltener Bürgerschaft über die am Freitag, 2. Februar 2018, von der Stadt zur Vorbereitung für den Straßenneubau rund 40 gefällten Bäume an der Backhausstraße.

 

Auf einer zweiten Anwohnerversammlung am gestrigen Mittwoch, 18. April 2018, in der Pausenhalle der Ahltener Grundschule musste sich Lehrtes Bürgermeister Klaus Sidortschuk den Backhausenstraßenanwohner über die bereits seit März 2018 bekannt gewordene massive Kostensteigerung der Gesamtmaßnahme von budgetierten 850.000 Euro auf 1,2 Millionen Euro erklären.

 

Der Fehler, den sowohl der Bürgermeister als auch sein Fachdienstleiter Straßen und Verkehr, Markus Baumgarten, zugeben mussten, läge in der seinerzeit falschen Einschätzung der letztendlich jetzt doch wesentlich höheren Entsorgungskosten von kontaminierten Material im vorhandene Straßenunterbau.

 

Besonders peinlich für die Verwaltung ist hier, dass diese Fehleinschätzung erst durch die Vorlage der Angebote der Straßenbauunternehmen bei der Submission am 6. März 2018 ersichtlich wurde. Nun sei zur Ehrenrettung einer hier zuständigen Fachabteilung anzunehmen, dass solche Maßnahmen anhand von vorliegenden Basisinformationen, von Erfahrungswerten und bekannter Indizes in der Vergangenheit ergebnisnah budgetiert werden konnte. Doch wie jetzt in dem vorliegenden Fall, die Entsorgungskosten für eine im Vorfeld bereits bekannte Schadstoffklasse so fehlerhaft kalkuliert zu haben, fand bei den Teilnehmer dieser zweiten Anwohnerversammlung absolut kein nachvollziehbares Verständnis.

 

Genährt wurde der Protest der Anwohner an diesem Abend zusätzlich durch deren Unverständnis, dass die Verwaltung bereits am 14. März 2018, umhin nur acht Tage nach der Submission, den Straßenneubauauftrag an den bestbewerteten Anbieter vergeben hat. Damit verbunden die Freigabe für die Stadtwerke zur Erneuerung des Mischwasserkanals.

 

Einvernehmlich sahen sowohl die betroffenen Anwohner, wie auch die Mitglieder des Ahltener Ortsrates, die Verwaltung nicht befugt, diesen Auftrag rechtsverbindlich zu vergeben.

 

Weder durch Ortsrat, den Verwaltungsrat, noch durch den seinerzeit vom Rat der Stadt Lehrte nur auf Basis der ersten Kostengröße ergangenen Beschluss sei diese Auftragsvergabe genehmigt gewesen. Dass diese Kosten aber nun letztendlich anfallen und jede Verzögerung in der Vergabe nur die Gefahr weiterer Kostensteigerungen beinhalten würden, befriedigte die betroffenen Anwohner genau so wenig, wie der Mangel an Aussagen von Klaus Sidortschuk zu Konsequenzen aus dem Fehler der Verwaltung für die Zukunft.

 

Markus Baumgarten, der die Terminschiene und die Planungsereignisse seit März 2017 bis zur Vergabe im März 2018 erläuterte, wiederholt aus der Versammlung korrigiert, übernahm als Fachdienstleiter die Verantwortung für diese massive Fehleinschätzung.

 

Letztendlich endete der Abend gegen 22:15 Uhr nach vielen Redebeiträgen, beantworteten und unbeantworteten Fragen und reichlichen Unmutsäußerungen, bis hin zur Anklage, die neue Zahllast könne für einzelne Anwohner existenzbedrohend sein, mit dem Ergebnis, dass nunmehr jeder Anliegergrundstücksquadratmeter nach Abrechnung der Gesamtmaßnahme (1. Bauabschnitt) mit 16,40 Euro berechnet werden wird - einschließlich 30 neu anzupflanzender Bäume im Straßenverlauf.

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