Burgdorf
Sonntag, 17.09.2017 - 13:49 Uhr

Polizeibericht aus Burgdorf

Aufn.:

BURGDORF

Im Rahmen von vorausgegangenen Streitigkeiten kam es am vergangenen Freitag, 15. September 2017, gegen 21 Uhr in der Burgdorfer Marktstraße zwischen einer 17-Jährigen und einer 15-Jährigen zu einen Handgemenge, wobei einer Beteiligten ein mitgeführtes Smartphone aus der Kleidung fiel. Die spätere Beschuldigte nahm dieses an sich und entfernte sich mit diesem vom Ereignisort. Ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahl wurde eingeleitet. Die Beschuldigte war, im Zusammenhang mit von einer unbeteiligten Zeugin mitgeteilten Pöbeleien, bereits zuvor im Bereich eines in der Nähe befindlichen Lebensmittelmarkts an der Marktstraße aufgefallen.

 

Im Laufe von polizeilichen Schlichtungsversuchen nach einem Streit am Freitag, 15. September 2017, gegen 21:25 Uhr zwischen einem Pärchen im alter von 47 und 38 Jahren wurde bekannt, dass die Beschuldigte das Opfer mit beschuhten Füßen, sie hatte noch Straßenschuhe an, getreten hatte, welches nach Polizeiangaben strafrechtlich als gefährliche Körperverletzung zu werten ist. Obwohl anschließend beide Beteiligte nach Belehrung von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machten, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

 

Per Onlineanzeige wurde die Polizeiinspektion Burdorf über einen Fahrraddiebstahl aus dem Bereich des Fahrradabstellplatzes an der Westseite des Bahnhofs Burgdorf Informiert. Die Geschädigte hatte ihr silberfarbenes Fahrrad, Trekking-Rad Marke Cycle Union Kreidler, Typ RT 2.0, 7-Gang, zwischen Freitag, 15. September 19:50 Uhr, und Sonnabend, 16. September 2017, 2:35 Uhr, gesichert mittels Kettenschloss abgestellt und nach Rückkehr zur Abstellörtlichkeit dessen Verlust festgestellt.

 

Zwischen einem Pärchen kam es am heutigen Sonntag, 17. September 2017, gegen 6:50 Uhr im Wilhelm Henze Weg in Burgdorf in der gemeinsamen Wohnung infolge von Streitigkeiten zu Tätlichkeiten, in dessen Folge der 61-Jährige auf das Opfer einschlug. Durch die Malträtierung wurde das Opfer derart verletzt, dass eine Folgebehandlung in Krankenhaus erforderlich wurde. Im Rahmen sich anschließenden polizeilichen Präventivmaßnahmen wurde der Täter der Wohnung für die Folgetage verwiesen. In der Wohnung wurde durch die einschreitenden Beamten eine geringe Menge an Beutäubungsmitteln vorgefunden und sichergestellt. Ein gesondertes Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz wurde eingeleitet.

 

Ein 20-jähriger Verkehrsteilnehmer fuhr am Freitag, 15. September 2017, gegen 13 Uhr im Berliner Ring in Burgdorf mit seinem Pkw rückwärts aus einer Parkbucht und stieß dabei gegen einen dort geparkten Pkw, welches durch einen Zeugen wahrgenommen wurde. Trotz erfolgter Ansprache auf den Unfallschaden, sowie einer Inaugenscheinnahme der Unfallschäden durch den Unfallbeteiligten selbst, entfernte sich dieser unerlaubt vom Unfallort. Im Laufe von Sofortermittlungen konnte der ortsfremde Unfallbeteiligte zu Hause angetroffen und zum Vorfall befragt werden. Da er sich von Unfallort entfernt hatte, ohne eine Schadenregulierung eingeleitet zu haben, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort eingeleitet.

 

Anwohner meldeten am gestrigen Sonnabend, 16. September 2017, um 18:15 Uhr eine stark blutende Person, welche sich spärlich bekleidet, blutbeschmiert auf der Straße Im Langen Mühlenfeld bewegte. Eine erfolgte Sachverhaltsklärung ergab, dass der erheblich alkoholisierte 37-jährige Betroffene zuvor, ohne Fremdeinwirkung, durch eine gläserne Türfüllung in einer Wohnung gestürzt war und sich dabei stark blutende Schnittwunden zugezogen hatte. Mit einem Rettungswagen wurde ein Transport zur Folgebehandlung in die Medizinische Hochschule Hannover erforderlich.

 

Zeugen, die Beobachtungen im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten gemacht haben oder Hinweise zu den oben genannten Sachverhalten oder den bislang unbekannten Tätern geben können, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Burgdorf unter der Rufnummer 05136/8861-4115 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.