Die Stadt Burgdorf und die Gemeinde Uetze erhalten Bedarfszuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich des Landes Niedersachsen. Burgdorf bekommt 2,32 Millionen Euro, Uetze erhält 1,815 Millionen Euro (wir berichteten). Beide Kommunen gehören damit zu den 49 Landkreisen, Städten, Gemeinden und Samtgemeinden, die 2026 wegen einer außergewöhnlichen Lage unterstützt werden. Insgesamt hatten 104 Kommunen eine solche Bedarfszuweisung beantragt.
„Alle staatlichen Ebenen befinden sich in einer schwierigen Haushaltslage. Die Kommunen haben vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Feuerwehr, Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltung erzeugen Kosten, die gedeckt werden müssen“, sagt die SPD-Landtagsabgeordnete Thordies Hanisch, die für Lehrte, Burgdorf und Uetze zuständig ist.
Die eigenen Einnahmen, etwa aus Gewerbe- und Grundsteuer, reichten dafür nicht immer aus. Die Bedarfszuweisungen seien daher eine Erleichterung für die Haushalte in Burgdorf und Uetze. Zugleich zeige die Unterstützung, wie angespannt die finanzielle Lage vor Ort sei, so Hanisch.
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens hatte angekündigt, dass die Bedarfszuweisungen angesichts der angespannten Haushaltssituation der Kommunen so schnell wie möglich bewilligt und ausgezahlt werden sollen.
Das Geld stammt zu einem großen Teil aus dem Landeshaushalt. Finanzstarke Kommunen steuern einen kleineren Teil bei. Ziel des kommunalen Finanzausgleichs ist es, unterschiedliche finanzielle Ausgangslagen der Kommunen in Niedersachsen abzumildern. Im Jahr 2026 sind landesweit Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 86,95 Millionen Euro vorgesehen. Im Vorjahr waren es rund 70 Millionen Euro.
Die Höhe der einzelnen Zuweisungen reicht von 85.000 Euro für die Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge bis zu jeweils 5 Millionen Euro für die Städte Göttingen, Osnabrück, Salzgitter und Wilhelmshaven sowie die Landkreise Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden und Schaumburg.
Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs. Sie werden vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Antrag besonders finanzschwachen und überdurchschnittlich hoch verschuldeten Kommunen gewährt. Sie sollen deren Finanzkraft stärken. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Kommunen ihre Bereitschaft zur eigenständigen Haushaltskonsolidierung überzeugend nachweisen.







