Burgdorf

Schäden an Sorgenser Bockwindmühle

[BURGDORF]

Die Stadt Burgdorf informiert in einer öffentliche Mitteilung der Verwaltung über den Zustand der Sorgenser Bockwindmühle und über erste Maßnahmen zur Sicherung. Diese wird zunächst dem Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am Dienstag, 9. Juni 2026, und anschließend dem Rat am Donnerstag, 18. Juni 2026, vorgelegt.

Bei Arbeiten, die der sicheren Durchführung des Mühlentags an Pfingsten dienen sollten, wurden an zentralen Tragwerkselementen der Mühle massive Schäden festgestellt. Nach Bestätigung durch den beteiligten Statiker führte dies zu einer sofortigen Sperrung der Mühle. Auf Empfehlung des Statikers wurde zur Gefahrenabwehr auch der Bereich um die Mühle herum gesperrt, weil die Standsicherheit nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet ist.

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Die Schäden wurden erst durch die Öffnung einzelner Bauteile sichtbar. Bei vorherigen zerstörungsfreien Überprüfungen war der Umfang nicht feststellbar. Die Sperrungen betreffen zu einem großen Teil auch das Nachbargrundstück, weshalb der Parkplatz eines Einzelhandelsunternehmens geschlossen werden musste.

Um die unmittelbare Gefahr und die Sperrung des Nachbargrundstückes zu beseitigen, sind zunächst Sicherungsmaßnahmen erforderlich, die vom beteiligten Statiker vorbereitet und durch einen Zimmermann ausgeführt werden sollen. Die Vorbereitung ist bereits veranlasst, die Ausführung ist in den kommenden sechs Wochen vorgesehen. Der finanzielle Aufwand wird insgesamt auf etwa 25.000 Euro beziffert. Die Sperrung der Mühle bleibt auch nach diesem Schritt bestehen.

Als mögliches weiteres Vorgehen wird eine provisorische Abstützung der Mühle durch eine zusätzliche Bockkonstruktion genannt, wie sie auch bei der Sanierung in den 1980er Jahren verwendet wurde. Erst dann könnten genaue Untersuchungen über den tatsächlichen Zustand der tragenden Teile des Sockels erfolgen, weil diese nicht mehr unter Last stehen würden. In diesem Fall wäre das Begehen der Mühle wieder möglich, die eigentliche Sanierung würde anschließend erfolgen. Zu diesem möglichen weiteren Vorgehen sollen gesonderte Abstimmungen stattfinden.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Mitteilungsvorlage.

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