Region Hannover

Region Hannover schafft neue Regeln für Freiflächen-Photovoltaik

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Die Region Hannover stellt die Weichen für den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik. Mit der von der Regionsversammlung beschlossenen 6. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2016 werden bisherige Ausschlussregelungen für Freiflächen-PV an geänderte rechtliche Vorgaben angepasst. Parallel stellt die Region ihren Städten und Gemeinden eine regionale Potenzialanalyse zur Verfügung.

Die Analyse zeigt, welche Flächen grundsätzlich für Freiflächen-Photovoltaik in Betracht kommen könnten, wo besondere Chancen bestehen und wo mögliche Konflikte frühzeitig berücksichtigt werden müssen. Ziel ist ein Ausbau, der die Energiewende voranbringt und zugleich geordnet und verträglich abläuft. Dabei sollen unter anderem Natur und Landschaft, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Denkmalschutz, Bodenschutz, Siedlungsentwicklung und Energieinfrastruktur berücksichtigt werden.

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Das bisherige Regionale Raumordnungsprogramm enthielt weitgehende Ausschlussregelungen für raumbedeutsame Freiflächen-Photovoltaik, etwa in Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft sowie in bestimmten Vorranggebieten. Nach Änderungen auf Bundes- und Landesebene ist diese pauschale regionalplanerische Steuerung in der bisherigen Form rechtlich nicht mehr möglich. Deshalb werden die bisherigen Ausschlussregelungen gestrichen.

Nach Angaben der Region bedeutet dies jedoch nicht, dass Freiflächen-Photovoltaik künftig unabhängig von anderen Belangen geplant werden kann. Weitere Ziele und Grundsätze der Raumordnung bleiben bestehen. Photovoltaik soll außerdem weiterhin vorrangig auf Dächern, Fassaden, bereits versiegelten Flächen und anderen baulich geprägten Flächen entstehen. Freiflächen-Photovoltaik komme dort hinzu, wo sie raumverträglich möglich sei.

In der Praxis verlagert sich die konkrete Steuerung stärker auf die Städte und Gemeinden. Außerhalb gesetzlich privilegierter Bereiche entscheiden sie im Rahmen ihrer Bauleitplanung, ob und wo entsprechende Anlagen ermöglicht werden. Dafür können kommunale Freiflächen-PV-Konzepte erarbeitet werden. Zudem müssen Flächennutzungspläne geändert und Bebauungspläne aufgestellt werden. Für Projektentwickler bedeutet der Wegfall früherer Ausschlussregelungen nicht automatisch, dass ein Standort geeignet ist. Entscheidend bleiben die kommunale Planung und die Prüfung im Einzelfall.

Die Region Hannover will möglichst bis 2035 treibhausgasneutral werden. Nach den Szenarienberechnungen zum Klimaplan 2035 soll die regionale Stromproduktion künftig zu 58 Prozent aus Windenergie und zu 40 Prozent aus Solarenergie kommen. Von diesen 40 Prozent Solarstrom sollen rund 78 Prozent im Innenbereich erzeugt werden, etwa auf Dächern, an Fassaden oder auf sonstigen Flächen in geschlossenen Ortslagen. Rund 22 Prozent der Solarenergie sollen durch Freiflächen-Photovoltaik entstehen. Die Zielgröße liegt bei rund 1150 Hektar. Das entspricht etwa 0,5 Prozent der Regionsfläche.

„Unser Klimaziel erreichen wir nur, wenn wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich schneller werden. Im Bereich PV bleiben Dächer, Fassaden und bereits versiegelte Flächen dabei der erste Ansatzpunkt. Die Szenarien zum Klimaplan 2035 zeigen aber: Auch Freiflächen-Photovoltaik ist ein bedeutender Baustein. Auf den richtigen Flächen kann sie vor Ort zudem ein Wirtschaftsfaktor sein: über Gewerbesteuereinnahmen, kommunale Beteiligung nach den gesetzlichen Vorgaben oder Pachteinnahmen“, sagt Jens Palandt, Erster Regionsrat sowie Planungs- und Klimadezernent der Region Hannover.

Die regionale Freiflächenphotovoltaik-Potenzialanalyse soll die Kommunen dabei unterstützen, eigene Planungen vorzubereiten, Projektanfragen einzuordnen und Flächenentscheidungen gut begründet zu treffen. Dafür wurden Potenzialflächen mit Ausschlusskriterien ermittelt und anhand von Gunst- und Restriktionskriterien bewertet. Die Analyse ist nach Angaben der Region eine unverbindliche fachliche Handreichung.

„Wir stehen bei diesem Thema in engem Austausch mit den Städten und Gemeinden. Die Potenzialanalyse gibt keine fertigen Standorte vor und ersetzt keine Entscheidung vor Ort. Sie schafft aber eine regionsweit einheitliche fachliche Grundlage. So können die Kommunen eigene Konzepte entwickeln und den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik dort ermöglichen, wo er planerisch sinnvoll und raumverträglich ist“, sagt Sonja Beuning, Leiterin des Fachbereichs Planung und Raumordnung der Region Hannover.

Auch nach der Änderung des Regionalplans können nicht überall Solarparks entstehen. Fachrechtliche Schutzgründe oder entgegenstehende Ziele der Raumordnung können weiterhin gegen eine Nutzung sprechen. In Vorranggebieten Hochwasserschutz ist Freiflächen-PV in der Regel nicht möglich, weil Anlagen den Abfluss im Hochwasserfall behindern können. In Vorranggebieten Rohstoffgewinnung kommt eine Nutzung nicht in Betracht, solange dort noch ein abbauwürdiges Rohstoffvorkommen vorhanden ist.

Die Potenzialanalyse weist insgesamt 19.606 Hektar Potenzialfläche aus. Davon gelten 10.789 Hektar, also knapp fünf Prozent der Regionsfläche, als besonders interessant, weil sie mindestens ein Gunstkriterium und kein Restriktionskriterium aufweisen. Damit liegt die ermittelte Auswahl deutlich über der Zielgröße des Klimaplans von rund 1150 Hektar. Nach Einschätzung der Region gibt es damit voraussichtlich genügend Auswahlmöglichkeiten, um die benötigte Fläche zu erreichen, ohne jeden möglichen Standort nutzen zu müssen.

Räumliche Schwerpunkte liegen vor allem im Osten der Region Hannover. Große Potenziale gibt es auch im Neustädter Land, dort allerdings häufiger mit Restriktionskriterien. Im Süden der Region sind klassische Freiflächen-PV-Potenziale wegen der hohen Bodengüte geringer. Zusätzliche Möglichkeiten können sich dort vor allem durch Agri-PV ergeben, also durch die Doppelnutzung von Flächen für Landwirtschaft und Solarstromerzeugung.

Nach dem Beschluss der 6. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms wird diese dem Land Niedersachsen zur Genehmigung vorgelegt. Das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser hat anschließend drei Monate Zeit für die Prüfung. Nach der Genehmigung und der anschließenden Bekanntmachung treten die Änderungen in Kraft. Für konkrete Projekte bleiben danach vor allem die kommunalen Verfahren entscheidend. Die Region will die Städte und Gemeinden dabei weiter fachlich beraten.

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