Burgdorf will Seniorenrat dauerhaft absichern
Die Stadt Burgdorf will die Zusammenarbeit mit dem Seniorenrat mit einem neuen Statut regeln und damit die Arbeit des Gremiums institutionell absichern und stärken. Es handelt sich um eine Beschlussvorlage der Verwaltung mit dem Betreff „Abschluss eines Statuts zwischen der Stadt Burgdorf und dem Seniorenrat“.
Nach der Vorlage soll das beigefügte Statut beschlossen werden. Der Rat hatte bereits mit seinem Beschluss vom 7. Juli 2022 den Abschluss eines Statuts zwischen der Stadt Burgdorf und dem Seniorenrat beschlossen. Die zeitliche Geltungsdauer orientiert sich an der laufenden Wahlperiode, sodass das Statut mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer Kraft tritt. Das neue Statut soll am 1. November 2026, in Kraft treten.
Das Statut sieht vor, dass der Rat auf Vorschlag des Seniorenrats jeweils ein Mitglied und eine Vertretung als beratendes Mitglied in die für die Senioren relevanten Fachausschüsse beruft. Genannt werden der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau, der Ausschuss für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung, der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr, der Ausschuss für Jugendhilfe und Familie sowie der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport. Das beratende Mitglied hat Mitwirkungs- und Antragsrecht im jeweiligen Ausschuss.
Außerdem stellt die Stadt Burgdorf dem Seniorenrat für die laufende Arbeit kostenfrei ein barrierefreies Geschäftszimmer und für die jährlich abzuhaltende Seniorenversammlung einen geeigneten Raum zur Verfügung. Der Bürgermeister benennt zudem eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung als Kontaktperson zwischen Verwaltung und Seniorenrat.
Für die Aufgabenerfüllung erhält der Seniorenrat ein Budget, dessen Höhe sich nach den für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Mitteln richtet. Die Kassenprüfung erfolgt durch zwei von der Seniorenversammlung gewählte Kassenprüferinnen oder Kassenprüfer, während dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt das jährliche Prüfrecht zur Budgetverwendung zusteht. Der Seniorenrat legt der Verwaltung jährlich einen Rechenschaftsbericht vor und gibt nicht verwendete Mittel nach Abschluss des Haushaltsjahres an die Stadt zurück. Ab dem Haushaltsjahr 2027 soll die Übertragung nicht verausgabter Haushaltsmittel in das nächste Haushaltsjahr bei Bedarf und auf Antrag möglich sein.
Die Vereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Jahr schriftlich gekündigt werden, ohne dass eine Begründung erforderlich ist. Nach Angaben der Verwaltung hatte der Seniorenrat um eine Fortführung des Statuts vor Ablauf der Wahlperiode gebeten, um eine Regelungslücke ab dem 01.11.2026 zu vermeiden. Der Verwaltungsausschuss teilte diese Auffassung in seiner Sitzung am 17.03.2026.
Die Beratungsfolge sieht zunächst die Vorberatung im Ausschuss für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung am Dienstag, 2. Juni 2026, vor. Danach folgen die Empfehlung des Verwaltungsausschusses am Dienstag, 16. Juni 2026, und die Entscheidung des Rates am Donnerstag, 18. Juni 2026.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Anlage 1 – Statut , Vorlage.
