Burgdorf plant Gebühren für Ferien- und Randzeiten
Die Stadt Burgdorf legt eine Beschlussvorlage zur Einführung einer Kostenbeitragssatzung für die Ferienbetreuung und die Randzeitenbetreuung an den Ganztagsgrundschulen vor. Inhaltlich geht es um die Gebührenordnung für ergänzende Betreuungsangebote im Schulalltag und in den Ferien.
Nach der Vorlage ist die Kostenbeitragssatzung in den Fachausschüssen beraten worden. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Familie befasst sich am Dienstag, 8. Juni 2026, damit, der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport am Montag, 15. Juni 2026. Der Verwaltungsausschuss gibt am Dienstag, 16. Juni 2026, eine Empfehlung ab, bevor der Rat am Donnerstag, 18. Juni 2026, entscheiden soll.
Die Verwaltung verweist auf frühere Beschlussvorlagen zum Ganztagsanspruch und führt aus, dass der Rat auf dieser Grundlage den Beschluss zur Umsetzung des Ganztagsanspruchs gefasst habe. Mit der jetzigen Vorlage werde die Kostenbeitragssatzung zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht.
Als Grundlage nennt die Verwaltung, dass für eine hundertprozentige Kostendeckung jede Betreuungsstunde mit 2,50 Euro berechnet werden müsste. Für die Randzeitenbetreuung außerhalb des gesetzlichen Anspruchs wird dieser Wert als Gebührensatz vorgeschlagen. Für die Ferienbetreuung schlägt die Verwaltung 2,00 Euro je Stunde vor, was einer Deckungsquote von 80 Prozent entspricht. Zugleich soll für die Randzeitenbetreuung keine Ermäßigung gewährt werden, während für die Ferienbetreuung eine Ermäßigung vorgesehen ist.
Die beigefügte Satzung regelt die Betreuungsangebote an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf. Der Ganztagsschulbetrieb findet montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr statt. Ergänzend werden Randzeitenbetreuung während der Schulzeiten, Ferienbetreuung sowie Randzeitenbetreuung während der Ferien angeboten. Für die Randzeitenbetreuung während der Schulzeiten werden 30 Minuten Frühbetreuung und 90 Minuten Spätbetreuung genannt. In den Ferien ist Betreuung von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr vorgesehen, ergänzt um eine Frühzeit von 07:00 Uhr bis 07:30 Uhr und eine Spätzeit von 15:30 Uhr bis 17 Uhr.
Für die Randzeitenbetreuung beträgt der Regelbeitrag nach der Satzung 1,25 Euro pro Tag für die Frühbetreuung und 3,75 Euro pro Tag für die Spätbetreuung. Für die Ferienbetreuung werden 16 Euro pro Tag genannt. Für die Randzeitenbetreuung in den Ferien gelten ebenfalls 1,25 Euro pro Tag für die Frühbetreuung und 3,75 Euro pro Tag für die Spätbetreuung. Sonderaktionen wie Ausflüge einschließlich Busfahrten und Eintrittsgelder sowie Materialien werden gesondert berechnet und sind nicht Bestandteil des Kostenbeitrags für die Ferienbetreuung.
Die Anlage zur Kostenübersicht weist für eine Inanspruchnahme über neun Ferienwochen Betreuungskosten von 720 Euro, Frühbetreuungskosten von 56,25 Euro und Spätbetreuungskosten von 168,75 Euro aus. Für den Schulzeitraum von 39 Wochen werden für die Frühbetreuung 48,75 Euro und für die Spätbetreuung 146,25 Euro genannt. Als Summe werden 945 Euro für die Ferien und 195 Euro für die Schulzeit ausgewiesen. Bei Nutzung aller Betreuungszeiten ergibt sich laut Anlage eine monatliche Gebühr von 95 Euro.
Die Satzung sieht außerdem vor, dass die Anmeldung zur Randzeitenbetreuung jeweils für ein Schuljahr erfolgt, während für die Ferienbetreuung für jeden Ferienzeitraum eine verbindliche Anmeldung abgefragt wird. Die Kostenbeiträge werden durch Bescheid festgesetzt. Die Satzung soll am Donnerstag, 1. August 2026, in Kraft treten.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Anlage 1 Kostenübersicht Ganztag , Anlage 2 Kostenbeitragssatzung der Stadt Burgdorf , Vorlage.
