Gemeinde Uetze plant Solarpark im Außenbereich von Hänigsen
Die Gemeinde Uetze beabsichtigt die 27. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 34 „Solarpark Hänigsen“. Dabei handelt es sich um eine Beschlussvorlage der Verwaltung zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf rund 12 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche südöstlich der Ortschaft Hänigsen. Im Parallelverfahren wird ein verbindlicher Bebauungsplan aufgestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit und der Nachbargemeinden erfolgte vom 18. März bis 18. April 2024 sowie erneut vom 23. Juni bis 23. Juli 2025.
Das Plangebiet liegt im Außenbereich und ist derzeit vollständig landwirtschaftlich genutzt. Die Änderung sieht vor, das Gebiet von einer landwirtschaftlichen Nutzung in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage (SO PVA)“ umzuwidmen, um die Errichtung von aufgeständerten Modultischen für die Umwandlung von solarer in elektrische Energie zu ermöglichen. Die Planung verfolgt das Ziel, einen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung und zum Klimaschutz zu leisten. Die Fläche befindet sich außerhalb von Schutzgebieten, auf Böden mit geringer Fruchtbarkeit und wird im Regionalen Raumordnungsprogramm als geeignet gesehen. Die Belange erneuerbarer Energien werden von der Region Hannover bestätigt.
Aus Sicht der Erholung ist das Plangebiet aufgrund fehlender landschaftsprägender Elemente und bestehender technischer Vorprägung durch ein Umspannwerk und Windenergieanlagen als wenig erholungsgeeignet eingestuft. Die Gemeinde geht davon aus, dass die Erholungsfunktion durch die neue Nutzung nicht beeinträchtigt wird. Die vorhandenen Gehölzbestände begrenzen die Sichtbarkeit der Anlage. Die Gemeinde erweitert den Waldabstand von bislang 30 auf 50 Meter zum angrenzenden Wald, um negative Auswirkungen auf den Wald und die Wildtierwanderung zu minimieren. Die Jägerschaft unterstützt diese Maßnahme und mahnt die Bedeutung des Wildkorridors an.
Die naturschutzrechtlichen Belange wurden geprüft und insbesondere der Schutz der Feldlerche berücksichtigt. Trotz der Umwandlung von Ackerland in eine Photovoltaikanlage mit extensiv bewirtschafteten Grünlandflächen werden entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Weitere artenschutzrechtliche Untersuchungen fanden statt, zusätzliche Maßnahmen sind im Bebauungsplan festzulegen. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst hat einen allgemeinen Verdacht auf Kampfmittel im Plangebiet festgestellt und empfiehlt die Durchführung einer Luftbildauswertung, die im weiteren Verfahren umgesetzt wird.
Die Umweltbelange in Bezug auf Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaftsbild sind umfassend untersucht worden. Dabei wird für den Boden auf die geringe Fruchtbarkeit und die Möglichkeit einer Bodenregeneration im Betrieb hingewiesen. Die geringe Bodenversiegelung durch die Anlagenbasis und Trafohäuser wird mit passenden Ausgleichsflächen kompensiert. Die Entwässerung erfolgt überwiegend durch Versickerung auf dem Gelände. Mikroklimatische Effekte wie der mögliche Wärmeeintrag durch die Anlage werden aufgrund der Vegetationsflächen zwischen den Modulen voraussichtlich gering sein. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden wegen vorhandener Umspannwerke und Gehölzstrukturen als mäßig eingeschätzt.
Die verkehrliche Erschließung des Areals erfolgt über die Kreisstraße K126 und eine eigens angelegte Zufahrt. Während der Bauphase ist eine zeitlich begrenzte Steigerung des Verkehrsaufkommens durch die Baustellentätigkeiten zu erwarten, langfristig ist jedoch kein erhöhter Verkehr zu erwarten. Die Stromversorgung erfolgt über anschlussfähige Netze, und der Brandschutz wird in Abstimmung mit der Feuerwehr sichergestellt. Die Gemeinde sieht in dem Projekt einen wichtigen Beitrag zur regionalen Energiewende und den damit verbundenen Klimaschutzzielen.
Die Verfahrensschritte für die Änderung der Flächennutzungsplanung umfassen die Aufstellung, die öffentliche Auslegung mit Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie die Erarbeitung von Feststellungs- und Genehmigungsbeschlüssen. Die Bauleitplanung erfolgt nach den gesetzlichen Anforderungen des Baugesetzbuchs in Verbindung mit einschlägigen Landesgesetzen und Verordnungen.
In der frühzeitigen Beteiligung wurden von den Behörden verschiedene Stellungnahmen abgegeben, darunter von der Region Hannover, dem Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung, den Niedersächsischen Landesforsten, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sowie dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr. Die Hinweise aus diesen Stellungnahmen werden im weiteren Planungsverfahren weitgehend berücksichtigt, insbesondere die Verlängerung des Abstandes zum Wald auf 50 Meter, die Berücksichtigung von Arten- und Bodenschutz sowie die Durchführung einer Kampfmittel-Luftbildauswertung. Von Nachbargemeinden wurden keine Bedenken vorgebracht. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen eingereicht.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Anlage I – Abwägung.pdf , Anlage II – Entwurf Planzeichnung.pdf , Anlage III – Entwurf Begründung.pdf , Anlage IV – Umweltbericht.pdf.


