Uetze

Planänderung für Solarpark Hänigsen sorgt für Ausbau erneuerbarer Energien

[UETZE]

Die Gemeinde Uetze plant die 27. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Ortschaft Hänigsen. Es handelt sich dabei um eine Beschlussvorlage der Verwaltung, mit der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Solarparks geschaffen werden sollen. Die Änderung läuft parallel zum Bebauungsplan Nr. 34 „Solarpark Hänigsen“ und wurde vom Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uetze am 5. Juli 2022 beschlossen.

Das etwa 12 Hektar große Plangebiet südöstlich von Hänigsen befindet sich bisher in landwirtschaftlicher Nutzung. Um eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichten zu können, wird eine Änderung des Flächennutzungsplans von „Fläche für Landwirtschaft“ zu einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage angestrebt. Die Planung dient dem Ausbau erneuerbarer Energien, der Reduzierung fossiler Energieträger und wird als Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Energie- und Klimaanpassung angesehen. Das Gelände liegt im Außenbereich und stellt ein nicht privilegiertes Vorhaben dar, weshalb es einer Bebauungsplanaufstellung bedarf, die parallel zum Flächennutzungsplanverfahren durchgeführt wird.

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Im Rahmen des Verfahrens wurde eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 26. Juni bis 23. Juli 2025 durchgeführt. Die Ergebnisse der Beteiligung sind in einer Abwägung zusammengefasst. Das Plangebiet umfasst eine landwirtschaftlich intensiv genutzte Ackerfläche, die durch umliegende Waldflächen, Allee- und Baumreihen begrenzt ist. Die geplante Anlage wird auf einer Sonderbaufläche mit einer Gesamtgröße von circa 12 Hektar errichtet. Bauliche Anlagen bestehen aus aufgeständerten Photovoltaikmodulen, Trafostationen, Wechselrichtern und erforderlicher Infrastruktur sowie Zufahrtswegen. Die Erschließung erfolgt über die Kreisstraße K 126 und eine neue Zufahrt.

Die Planung berücksichtigt die Belange der Region Hannover sowie des Landesraumordnungsprogramms Niedersachsen, die den Ausbau erneuerbarer Energiequellen unterstützen, besonders die Photovoltaik. Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft sollen dabei jedoch grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden. Die Gemeinde Uetze hält die Fläche durch ihre Lage und Nutzung für geeignet und berücksichtigt Hinweise zu Erholung, Waldabstand und Bodenschutz. So wird der Abstand zum östlich angrenzenden Wald auf Empfehlung der Unteren Waldbehörde von 30 auf 50 Meter vergrößert, um Beeinträchtigungen des Waldes und angrenzender Biotope zu minimieren.

Die örtlichen Behörden, darunter die Region Hannover, das Landesamt für Geoinformation, die Untere Waldbehörde, Bodenschutzbehörde, Immissionsschutz, Denkmalschutz sowie der Kampfmittelbeseitigungsdienst, haben Stellungnahmen abgegeben. Die meisten Behörden erheben keine Einwände, nehmen die Planung zur Kenntnis und geben Hinweise zur weiteren Durchführung. Insbesondere wird eine Luftbildauswertung wegen eines allgemeinen Verdachts auf Kampfmittel empfohlen. Auch sind Forderungen des Landesforstamtes hinsichtlich des Waldabstands und des Schutzes von Wildkorridoren in die Planung eingeflossen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen unterstützt den ausgewogenen Einsatz regenerativer Energien und begrüßt die geplanten Maßnahmen zur Sicherung eines Rückbaus der Anlage.

Öffentliche Stellungnahmen gab es nicht. Die Gemeinde geht davon aus, dass keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden. Die Planung sieht zudem eine extensive Grünlandbewirtschaftung unter den Photovoltaikmodulen vor, was eine positive Entwicklung für den Naturhaushalt mit sich bringen soll. Für den Brandschutz werden entsprechende Einrichtungen nach Absprache mit der Feuerwehr umgesetzt. Die Entwässerung erfolgt durch Versickerung vor Ort, und die Versiegelung der Flächen wird als geringfügig eingeschätzt. Das Vorhaben weist einen positiven Einfluss auf den Klimaschutz auf und ist nach Ansicht der Gemeinde, der Region Hannover und der beteiligten Fachbehörden mit den übergeordneten raumordnerischen Zielen vereinbar.

Der weitere Verfahrensablauf sieht die Zustimmung zum Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplans vor, damit anschließend die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgen können. Die Beschlussvorlage wird dem Ausschuss für Klima, Verkehr, Umwelt und Planung zur Empfehlung vorgelegt, der am 22. September 2025 zusammenkommt, sowie weiteren Gremien im September 2025 vorgelegt.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Vorlage-Sammeldokument.

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