Burgdorf
Donnerstag, 01.09.2022 - 14:19 Uhr

Energieeinsparmaßen der Stadt: Temperaturen werden gesenkt und Beleuchtungen abgeschaltet

Um Energie zu sparen, werden die Temperaturen in Gebäuden der Stadt Burgdorf herabgesetzt.Aufn.:

BURGDORF

Die aufgrund des Konfliktes in der Ukraine prognostizierte Gasknappheit im Winter erfordert allerorts Energiesparmaßnahmen, um eine Notlage zu verhindern.

 

"Demzufolge bedingt die aktuelle Situation auch von der Stadt Burgdorf, die Energieverbräuche verstärkt zu senken und die Energieeffizienz kontinuierlich zu erhöhen. Zudem hat der Bund gesetzliche Vorgaben unter anderem auch für Kommunen festgelegt, die ab dem 1. September 2022 greifen", teilt die Burgdorfer Stadtverwaltung am heutigen Donnerstag, 1. September 2022, mit.

 

Anfang August dieses Jahres hat die Stadt den Krisenstab Energie eingerichtet, der mögliche Gas- und Stromenergiesparmaßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit und ihr Einsparpotential analysiert, priorisiert und in drei Stufen (Maßnahmen A bis C) unterteilt. Deren Wirksamwerden wird vom Strom- und Gasverbrauch der kommenden Wochen und Monate abhängen.

 

Unter A fallen alle Maßnahmen, deren Umsetzung bereits in die Wege geleitet wurde beziehungsweise deren Umsetzung unmittelbar bevorsteht. Maßnahmen der Kategorie B sollen sich im zweiten Schritt an die Maßnahmen der Kategorie A anschließen. Bei allen Maßnahmen der Kategorie C handelt es sich um absolute Notfallmaßnahmen. Sie greifen nach Angaben der Stadt Burgdorf nur dann, wenn es die Situation zwingend erfordert.

 

Die gefassten Beschlüsse der Kategorie A (bereits umgesetzte beziehungsweise unmittelbar bevorstehende Maßnahmen) sind der nachfolgenden Auflistung zu entnehmen. "Nicht alle Maßnahmen greifen zum gleichen Zeitpunkt", betont die Stadtverwaltung.

 

Maßnahmen der Kategorie A

(Umsetzung ist bereits im Frühjahr/Sommer 2022 erfolgt beziehungsweise steht unmittelbar bevor)

  • Verstärkte Sensibilisierung aller Nutzer für einen energieeffizienten Umgang mit elektrischen Geräten im Arbeitsalltag
  • Anpassung der Klimaanlagen-Regelung im Server- und Netzwerkraum
  • Abschaltung der Beleuchtung repräsentativer Gebäude
  • Außerbetriebnahme der Heizungen außerhalb der Heizperiode (1.5. bis zum 30.9.)
  • Außerbetriebnahme aller Lüftungsanlagen in städtischen Gebäuden (vor allem Schulen und Sporthallen) außerhalb der Nutzungszeiten
  • Absenkung der Wassertemperatur im Freibad: erfolgt ist eine Absenkung im Freibad um 3 Grad, im Babybecken um 2 Grad
  • Ersatz von 1090 Leuchtenaufsätzen der Straßenbeleuchtung durch energiesparendere LED-Aufsätze
  • Außerbetriebnahme aller dezentralen Durchlauferhitzer und Warmwasserspeicher in Schulen und Verwaltungsgebäuden an den Handwaschtischen
  • Regulierung der zentralen Warmwasseraufbereitung auf die zulässige Mindesttemperatur (Schutz vor Legionellenbefall ist zu gewährleisten) in allen öffentlichen Nichtwohngebäuden (gilt z. B. auch für Schulen, Sporthallen). Ausgenommen von dieser Regelung sind u. a. Kindertagesstätten, Feuerwehr, Bauhof.
  • Keine Beheizung von Gemeinschaftsflächen (Flure, Treppenhäuser u. ä.) in öffentlichen Gebäuden, die nicht dem dauerhaften Aufenthalt von Personen dienen
  • Festlegung der Raumtemperatur auf zulässigen Mindestwert in Büroräumen in öffentlichen Gebäuden auf 19 °C
  • Festlegung der Raumtemperatur auf zulässigen Mindestwert in Lagerräumen in öffentlichen Gebäuden auf 17 °C
  • Festlegung der Raumtemperatur auf zulässigen Mindestwert in Klassenräumen auf 20°C
  • Festlegung der Raumtemperatur in Kindertagesstätten auf den Idealwert von 21 °C für Kleinkinder in Aufenthaltsräumen (zulässiger Mindestwert liegt bei 20°C), in Waschräumen auf 24°C, in Schlafräumen auf 18°C
  • Untersagung der Verwendung jeglicher Geräte zur Wärmeerzeugung aus dem Privatbesitz (beispielsweise elektrische Heizlüfter, elektrische Heizdecken, elektrische Fußwärmeheizplatten)
  • Verstärktes Homeoffice-Angebot an die Mitarbeitenden mit dem Ziel einer möglichen "Außerbetriebnahme" von Verwaltungsetagen oder -gebäuden
  • Optimierung der Weihnachtsbeleuchtung in den Lichtwochen mit dem Ziel einer 20-prozentigen Reduzierung des Energieverbrauchs

 

"Maßnahmen der Stufen B und C bedürfen noch der Prüfung wie auch der Abstimmung. Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise die Optimierung der Beleuchtung in den städtischen Gebäuden wie auch die Ermittlung von Energieeinsparpotentialen bei der Straßenbeleuchtung", teilt die Stadtverwaltung mit.

 

Auf der Agenda stehen ergänzend Gespräche mit dem Partner, Stadtwerke Burgdorf GmbH, und den Wirtschaftsbetrieben zu weiteren zu treffenden Maßnahmen zum Energieverbrauch im Hallenbad. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden diese veröffentlicht.