Lehrte
Donnerstag, 06.01.2022 - 09:18 Uhr

Pflicht für Mund-Nasen-Bedeckungen für Teilnehmende von Versammlungen in Lehrte

LEHRTE

Die Stadt Lehrte hat als zuständige Versammlungsbehörde für das Gebiet der Stadt Lehrte eine Allgemeinverfügung über die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Teilnehmende bei Versammlungen erlassen.

 

Die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung erfolgte am 5. Januar 2022 auf der Homepage der Stadt Lehrte und gilt somit ab dem heutigen Tage, zunächst befristet bis zum 15. Januar 2022. Eine ergänzende Bekanntmachung erfolgt am 8. Januar 2022 im Marktspiegel.