Burgdorf
Mittwoch, 15.12.2021 - 17:02 Uhr

Witzige Zaubertricks mit Andy Clapp am 19. Dezember

Ab dem Wochenende 2G plus-Regelung in beiden Museen/Geöffnet am 26. Dezember und 2. Januar:

Zauberer Andy Clapp kommt am 19. Dezember ins Stadtmuseum.Aufn.:

BURGDOIRF

Am kommenden Sonntag, 19. Dezember 2021, am 2. Weihnachtstag, 26. Dezember, und Sonntag, 2. Januar, sind das Stadtmuseum, Schmiedestraße 6, und die KulturWerkStadt, Poststraße 2 in Burgdorf, wie gewohnt von 14 bis 17 Uhr für die Besucher geöffnet. Auch im kommenden Jahr gelten bis auf weiteres die Öffnungszeiten am Sonntag. Der Eintritt ist frei.

 

Zaubertricks mit englischem Charme

Im Rahmen des "Mitmach- und Erlebnismuseums für Kinder" (bis 30. Januar 2022) tritt am 19. Dezember der Comedy-Zauberer Andy Clapp um 16 Uhr mit einer einstündigen vorweihnachtlichen Zaubershow im Stadtmuseum auf. Andy Clapp verbindet seit vielen Jahren Entertainment, Comedy, Jonglage und jede Menge Zauberei zu einer lebhaften und zauberhaften Show. Der englischstämmige Künstler trat bereits mehrfach bei den Pferde- und Hobbytiermärkten und den City-Samstagen in Burgdorf auf und begeisterte vor zwei Jahren sein Publikum bei der Ausstellung "Burgdorf zaubert!". In der Presse stand über ihn zu lesen: "Mit seiner ganz eigenen Art, alte Tricks neu zu beleben - mal mit der Tollpatschigkeit eines Zirkusclowns, dann der Schlitzohrigkeit eines Drittklässlers oder dem Einfallsreichtum eines Genies, aber immer mit beißendem Humor und geballtem englischem Charme -, begeistert er sein Publikum". Zu der bei freiem Eintritt zugänglichen Veranstaltung ist keine Anmeldung notwendig, teilt die für die Organisation des Beiprogramms verantwortliche Stadtjugendpflege mit.

 

Aktuelle Regelungen für Museumsbesucher

Der VVV kündigt zudem aktuell an, dass im Stadtmuseum und in der KulturWerkStadt (Ausstellung: "Unsere Stadt - unsere Geschichte: von der Heeßeler Burg bis zum 30-jährigen Krieg") ab dem 19. Dezember die 2G plus-Regeln gelten. Zutritt haben dementsprechend nur Besucher mit einem Nachweis über eine vollständige Impfung oder eine Genesung, die zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Testnachweis vorlegen. Bei Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung ("Booster"-Impfung) erhalten haben, entfällt diese Zusatzbedingung.

 

Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren fallen nicht unter die 2G+-Regeln. Für Besucher ab 15 Jahren ist das Tragen einer FFP2-Maske verbindlich. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Kinder zwischen dem 6 und vollendeten 14 Lebensjahr benötigen lediglich eine sogenannte Alltags-Mund-Nasen-Bedeckung. Die bisherige Registrierungspflicht bleibt weiterhin gültig.