Lehrte
Freitag, 22.10.2021 - 11:39 Uhr

32-jährigen betrunkenen Autofahrer erwarten fünf Strafverfahren

Aufn.:

ALIGSE/KOLSHORN/AHLTEN

Wie die Polizei am heutigen Freitag, 22. Oktober 2021, mitteilt, wurde am vergangenen Dienstag, 19. Oktober, gegen 10:30 Uhr, durch einen Zeugen mit seinem Hund ein Toyota Avensis in der Feldmark zwischen Aligse und Kolshorn, Aligser Dorfstraße, festgestellt. Das Fahrzeug sei mit hoher Geschwindigkeit über die Felder gefahren und kam schließlich über einen Feldweg in Richtung des Zeugen.

 

Dabei habe das Auto den Hund des Zeugen erfasst. Der Zeuge alarmierte daraufhin die Polizei und verfolgte das Fahrzeug. Hierbei konnte er den Fahrer, der das Fahrzeug auch zwischenzeitlich kurz verließ, mit einer Whiskyflasche in der Hand und schwankend beobachten, wie er später der Polizei mitteilte.

 

Die Fahrt setzte sich dann über die Ortsteile Kolshorn nach Ahlten fort. Dort kollidierte der Unfallfahrer in der Marsstraße in Ahlten mit einem Holzzaun bevor er den Toyota vor einem Metallpoller abstellte.

 

Der beschuldigte Unfallfahrer und sein Begleiter konnten kurz darauf durch eine Funkstreifenbesatzung des Polizeikommissariates Lehrte in der Nähe festgestellt und zwecks weiterer Maßnahmen zur Wache gebracht werden.

 

Der Beschuldigte, ein 32-jähriger mit Wohnsitz in Hannover, konnte anhand der Zeugenaussage eindeutig als Fahrzeugführer identifiziert werden. Ihm wurde daher eine Blutprobe entnommen. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Hildesheim wurde zudem der Führerschein des Beschuldigten beschlagnahmt, da an demselben Manipulationen festgestellt wurden.

 

Da sich keine Haftgründe ergaben, sollte der Beschuldigte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen von der Wache des Polizeikommissariates Lehrte entlassen werden. Hierbei griff er noch einen Beamten mit einem Gürtel an. "Dieser Angriff stellte sich so dar, dass er gezielt nach dem Beamten schlug, um ihn zu verletzen", teilt ein Polizeisprecher mit.

 

Der Beschuldigte muss sich nun wegen Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung sowie tätlichen Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten strafrechtlich verantworten.