Wedemark
Freitag, 24.09.2021 - 11:12 Uhr

Verbesserungen beim Elterngeld gelten seit diesem Monat

WEDEMARK

Zahlreiche Verbesserungen beim Elterngeld sind für alle Eltern, deren Kinder ab dem 1. September 2021 geboren sind, in Kraft getreten, darauf macht Silke Steffen-Beck, Gleichstellungsbeauftragte der Wedemark aufmerksam.

 

"Diese Verbesserungen ermöglichen mehr Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf", stellt Silke Steffen-Beck in Aussicht. Laut Bundesfamilienministerium sei das Ziel, Familien mehr zeitliche Freiräume zu verschaffen und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen beiden Elternteilen weiter zu unterstützen, entsprechend der Vorstellungen von Elternteilen, insbesondere von Vätern.

 

Die zulässige wöchentliche Arbeitszeit wurde von 30 auf 32 Stunden angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann mit bis zu 24 bis 32 Wochenstunden, statt wie bislang mit 25 bis 30 Wochenstunden, bezogen werden und wird an unterschiedlichen Stellen vereinfacht. "Dadurch wird die Flexibilität für Eltern erhöht und die Eltern werden darin unterstützt, das Familieneinkommen gemeinsam abzusichern. und auf der anderen Seite durch die Teilzeit gemeinsam die Zeit für die Familie besser aufzuteilen", hebt die Gleichstellungsbeauftragte hervor.

 

Darüber hinaus müssen Elternteile nur in Ausnahmefällen Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen, wenn sie während des Elterngeldbezuges in Teilzeit beschäftigt sind.

 

Kommt das Kind sechs Wochen oder noch früher vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld. Bis zu vier Monate Basiselterngeld - abhängig vom Geburtstermin - sind möglich. "An dieser Stelle ist der deutliche Fokus auf den individuellen zeitlichen Bedarf in dieser besonderen Lebenssituation gerichtet worden und unterstützt zielgerichtet", zeigt sich Steffen-Beck erfreut.

 

Des Weiteren profitieren Eltern von Vereinfachungen, so werden zum Beispiel die Einnahmen von Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften auf Antrag besser im Elterngeld berücksichtig.

 

Die Kosten für mehr Partnerschaftlichkeit und die Verbesserungen für Eltern frühgeborener Kinder wurden aus dem Elterngeld selbst finanziert. Zur Finanzierung erhalten künftig Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro und betrifft damit Spitzenverdienende, die laut Bundesfamilienministerium einen Anteil von 0,4 Prozent der Elterngeldbeziehenden ausmacht. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

 

Weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums unter Opens external link in new windowwww.bmfsfj.de. Konkrete Auskunft und Unterstützung erhalten Elternteile in der Elterngeldstelle der Gemeinde Wedemark, schriftliche Anfragen können an Opens window for sending emailElterngeld(at)Wedemark.de gestellt werden.