Wedemark
Donnerstag, 20.05.2021 - 09:44 Uhr

Baugenehmigung für Ansiedlung am Bremer Weg in Gailhof wurde gestern erteilt

"Ein gutes Signal für die Wedemark"

WEDEMARK

"Dass sich der Investor mit einem Handelsunternehmen für Lebensmittel, Getränke, und Non-Food geeinigt hat, ist eine gute Nachricht für die Wedemark", teilt die Gemeinde Wedemark mit.

 

"Das Vorhaben bedeutet weitere Arbeitsplätze in der Gemeinde und zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen. Außerdem gibt es Entwarnung für diejenigen, die einen übermäßigen Verkehrszuwachs erwartet haben. Mit den nun zu realisierenden Bauvorhaben ist klar, dass die im nördlichen Bereich zu erwartenden Verkehrsmengen deutlich unterhalb der prognostizierten Verkehrsmenge liegen. Dort ist nunmehr davon auszugehen, dass es rund 30 Prozent weniger Fahrzeugbewegungen geben wird, als im Gutachten und Planverfahren anzunehmen war. Damit zeigt sich, wie sorgfältig und zurückhaltend durch die Gemeinde geplant wurde", so die Gemeindeverwaltung.

 

Damit startet das neue Gebiet positiv in die Praxisphase. Die Gemeinde hat dazu den Bebauungsplan aufgestellt, wie es gesetzlich gefordert ist. Es handele sich um eine so genannte Angebotsplanung, für die Vermarktung der Flächen selber ist der Investor zuständig. Er schließt auch die privatrechtlichen Verträge mit den Nutzern. "Ihm steht es alleine zu, über die Ansiedlungen öffentlich zu informieren. Dies wird nach Informationen der Gemeindeverwaltung alsbald erfolgen", so die Gemeindeverwaltung.

 

Die Verwaltung habe dazu lediglich informelle Gespräche mit dem Investor über mögliche Ansiedlungen geführt. "Das ist übliche Praxis - bei allen Bauvorhaben, seien es Wohngebiete oder Gewerbegebiete", so die Gemeindeverwaltung. Wann und mit wem Investoren ihre konkreten Vorhaben vorstellen, sei ihnen überlassen. Ebenso ist es nach §33 BauGB üblich, Teilbaugenehmigungen noch vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes zu erteilen. Dies sei ein Standardinstrument der Bauordnung.

 

"Die Regelungen in den städtebaulichen Verträgen wurden kommuniziert und sind daher grundsätzlich bekannt. Natürlich überprüft die Gemeinde die Einhaltung der vertraglichen Regelungen. Offene Rechtsfragen ergeben sich aus Gemeindesicht nicht. Auch die Kommunalaufsicht hat das rechtskonforme Vorgehen der Gemeinde bestätigt, so dass das Vorhaben in normalen Bahnen laufen konnte. Bis Ende April wurden die Regelungen zu Ausgleichmaßnahmen vertraglich vereinbart und damit die letzte formale Hürde genommen. Am Ende des Verfahrens stand die Prüfung durch den Bürgermeister, der den Bebauungsplan mit seiner Unterschrift für die Veröffentlichung freigegeben hat", so die Gemeinde Wedemark abschließend.