Burgdorf
Donnerstag, 29.04.2021 - 22:01 Uhr

Vollzug der Wolfs-Abschussgenehmigung enthemmt "selbsternannte Wolfsschützer"

Nicht nur in den sozialen Medien beklagen die Jäger viele Anfeindungen, auch das Anzünden von Hochsitzen wurde angekündigt.Aufn.:

BURGDORF

Am Donnerstag, 22. April 2021, informierte das Niedersächsische Umweltministerium über die Tötung eines Wolfes des Burgdorfer Rudels auf Basis einer geltenden Ausnahmegenehmigung. "Danach ist es durch militante 'Wolfsfreunde' verstärkt zu Sachbeschädigungen und persönlichen Diffamierungen sowie Gewaltaufrufen gegen Jäger gekommen", wie die Jägerschaft Burgdorf e.V. mitteilt. Die Jägerschaft "verurteilt diese Handlungen einzelner selbsternannter Wolfsschützer auf Schärfste und prüft rechtliche Schritte", wie diese mitteilt.

 

"Zunächst ist festzuhalten und zu betonen, dass es sich bei der Tötung des Wolfes aus dem Burgdorfer Rudel um die Umsetzung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung handelte. Diese ist auf Basis der §45 und §45a des Bundesnaturschutzgesetzes und der Niedersächsischen Wolfsverordnung angeordnet worden. Die Tötung des Wolfes aus dem Burgdorfer Rudel war von dieser Ausnahmengenehmigung vollumfänglich gedeckt", so Jägerschaftvorsitzender Hans-Otto Thiele.

 

In Folge ist es nach Angaben der Jägerschaft verstärkt zu Sachbeschädigungen an Hochsitzen und insbesondere in den sozialen Medien auch zu Diffamierung von Personen "bar jeder Grundlage sowie zu Gewaltaufrufen gegen namentlich genannte Jäger gekommen", so die Jäger. Dies zeige nach Angaben der Jäger, "wie notwendig es sei, dass das Umweltministerium zum Schutz aller mit dem Vollzug befassten Personen keinerlei Detailangaben mache".

 

Überdies werde "seitens dieser Aktivisten vielfach auch bewusst falsch informiert" - weder handele es sich um "geheime Wolfsjagden" noch gehe es um eine Ausrottung der Wölfe, erklären die Jäger. "Es handelt sich bei der Umsetzung dieser Einzelgenehmigung um eine Managementmaßnahme - über deren Anordnung und Umsetzung entscheidet die Politik sowie der Niedersächsische Umweltminister. Wir erwarten hier daher, dass diese nun auch klar Farbe bekennt: Illegal handeln nicht die, die eine solche rechtsstaatlich getroffene Maßnahme umsetzen, sondern diejenigen, die aufgrund deren Umsetzung schwere Sachbeschädigungen vornehmen und darüber hinaus durch ihr Verhalten billigend Schaden an Leib und Leben anderer in Kauf nehmen. Wer vor Gewalt gegen Sachen nicht zurückschreckt, über soziale Medien diffamiert und rechtsstaatliche Verfahren nicht akzeptiert, verlässt das Wertesystem auf dem unsere Demokratie basiert", so Hans-Otto Thiele.