Region Hannover
Montag, 28.12.2020 - 19:06 Uhr

Region legt Böllerverbot für ausgewählte Straßen und Plätze fest

Umsetzung der Niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus

Die Region Hannover hat nun festgelegt, in welchen Bereichen Feuerwerkskörper der Kategorie F2, dazu gehören auch Raketen, nicht gezündet und mitgeführt werden dürfen.Aufn.:

REGION

Die Region Hannover hat jetzt in einer Allgemeinverfügung in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden Straßen und Plätze festgelegt, auf denen aus Gründen des Infektionsschutzes in der Silvesternacht (21 bis 7 Uhr) nicht geböllert werden darf. Die Region Hannover setzt damit §10 a der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus um. Der Paragraph untersagt das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 - das sind klassische Silvester-Feuerwerkskörper, die nur im Freien verwendet werden dürfen und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden - auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Auch das Mitführen von Feuerwerk in den entsprechenden Bereichen ist verboten. Kleinstfeuerwerk wie Knallerbsen und Wunderkerzen sind nach wie vor erlaubt.

 

Zwölf der 21 Städte und Gemeinden haben Straßen und Plätze für das Böllerverbot aus Infektionsschutzgründen benannt, die Eingang in die Allgemeinverfügung der Region Hannover gefunden haben. Darüber hinaus kann es sein, dass Kommunen in eigener Zuständigkeit als Gefahrenabwehrbehörden zum Beispiel aus Brandschutzgründen in bestimmten Bereichen Feuerwerksverbote erlassen haben. Diese Verbote gelten auch weiterhin. Daher kann das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch in Straßen oder Stadtteilen verboten sein, die nicht in der Anlage aufgeführt sind.

 

Regionspräsident Hauke Jagau appelliert an die Einwohner der Region Hannover, auch dort auf Feuerwerk zu verzichten, wo es erlaubt ist: "Wir wissen aus der Vergangenheit, dass die Rettungsdienste und Notaufnahmen in den Krankenhäusern jedes Jahr mit etlichen Patientinnen und Patienten zu tun haben, die durch Feuerwerkskörper verletzt wurden. Wir alle bemühen uns seit Monaten darum, Kontakte zu vermeiden und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Der Verzicht auf das Feuerwerk ist ein kleiner Beitrag, den ich für absolut zumutbar halte."

 

Folgende Bereiche sind in der Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 28. Dezember 2020 festgelegt worden, in denen das Abbrennen von Feuerwerken untersagt ist, zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Region Hannover 

Stadt Barsinghausen

Zechenpark Barsinghausen

Stadt Burgdorf

keine

Stadt Burgwedel

keine

Stadt Garbsen

- Campus Maschinenbau; zwischen Heinz-Haferkamp-Str. / An der Universität / Walter-Koch-Str. / Marie-Curie-Str. / Osterriede

- Dorfplatz Berenbostel, begrenzt durch Einmündung Osterwalder Str. 1+2, Rote Reihe 1+2, Dorfstr. 4+7

- Endhaltestelle Stadtbahn incl. Parkplatz

- Farmers-Branch-Platz, begrenzt durch Granatstr.41+50, Graf-Staufenberg-Str. 1+2, Turmalinstr. 1+2 einschl. Zufahrt von der Havelser Str. ab Turmalinstr.

- Fußgängerzone Marshof

- Hérouville St. Clair Platz 

- Kastanienplatz begrenzt durch Seebeeke und Hannoversche Str.

- Planetenzentrum incl. Parkplatz, begrenzt durch Straße Planetenring 25-41

- Am Planetencenter 

- Stadtbahnendhaltestelle Rathausplatz incl. Eingangsbereiche des Rathauses und Parkplatz

- Schützenplatz Corinthstr.

- Skaterbahn /Parkplatz Berenbostel; Philipp-Reis-Str. / Landrat-Hahne-Weg

- Skaterbahn/Parkplatz Horst; Andreaestr. / Steinwartskamp

- Vorplatz Feuerwehrwache Meyenfeld

- Im Bleeke 21

- Stadtpark

- Werner-Baesmann-Park

- Park am Berenbosteler See

- Fitnesspark

Stadt Gehrden

keine

Landeshauptstadt Hannover

Raschplatz

Der Raschplatz zwischen Berliner Allee, Fernroder Straße, südwestlicher Gebäu-debegrenzung des Parkhauses am Hauptbahnhof und der Lister Meile. Die den Raschplatz begrenzenden Straßen gehören nicht zum Verbotsbereich.

Ernst-August-Platz

Der Ernst-August-Platz, begrenzt durch die anliegenden Gebäude, die Lister Meile (außerhalb des Tunnels) und den Einmündungsbereich Kurt-Schumacher-Straße, wobei die genannten Straßen zum Verbotsbereich gehören. Die den Platz begrenzenden Straßen Fernroder Straße / Bereich vor Ernst-August-Platz 10 und Luisenstraße / Bereich vor Ernst-August-Platz 8 sind vom Verbotsbereich ausgenommen.

Bahnhofstraße

Die Bahnhofstraße, begrenzt durch die anliegenden Gebäude

Kröpcke

Der gesamte Kröpcke, die Rathenaustraße in östlicher Richtung bis Einmündung Luisenstraße, die Ständehausstraße in westlicher Richtung bis zur Einmündung Georgstraße, die Georgstraße ab Ständehausstraße in nördlicher Richtung bis zum Kröpcke

Opernplatz

Der gesamte Opernplatz und die Ständehausstraße ab Einmündung Georgstraße in östlicher Richtung. Die den Opernplatz begrenzenden Straßen Rathenaustraße ab Einmündung Luisenstraße in östlicher Richtung und An der Börse gehören nicht zum Verbotsbereich. Der nördliche, querende Gehweg (ca. 15 m südlich des Denkmals „Memoriam“) zwischen An der Börse und Georgstraße fällt in den Verbotsbereich. Die Georgstraße bis Ständehausstraße ebenfalls, wobei der westliche Gehweg auf der Gebäudeseite vom Verbotsbereich ausgenommen ist.

Platz der Weltausstellung

Der gesamte Platz der Weltausstellung sowie die Karmarschstraße in nördlicher Richtung bis Kröpcke

Am Steintor / Steintorplatz

Der gesamte Steintorplatz, die Georgstraße in östlicher Richtung bis Kröpcke, die Schmiedestraße bis Einmündung Am Marstall, die Georgstraße und Goethestraße in westlicher Richtung – Fahrbahn einschließlich). Die den Platz begrenzenden Straßen Goseriede und Kurt-Schumacher-Straße gehören nicht zum Verbotsbereich

- Bertha-von-Suttner-Platz

- Peter-Fechter-Ufer (Ihmeufer)

- Justus Garten (Fläche am „Strandleben“)

- Ernst-Thoms-Weg

- Tiefenriede Grünverbindung (Wiese am Ende der Hoppenstedtstraße „Hoppenstedtwiese“)

- Alte Bult

- Nordufer Maschsee

- Rudolf-von-Bennigsen-Ufer bis zur Höhe des Parkplatzes am Strandbad

- Maschpark

- St.-Nikolai-Friedhof (Klagesmarkt)

- Neustädter Friedhof (Otto-Brenner-Straße)

- Gartenfriedhof (Marienstraße)

- Waterlooplatz

- Schünemannplatz

- Am Lindener Berg (Stadtteilfriedhof und Grünfläche Lindener Mühle)

- Von-Alten-Garten

- Ihme- und Leineufer

- Stärkestraße (Spielplatz und Grünfläche)

- Velvetplatz

- Küchengartenplatz

- Alle Spielplätze in Linden

- Grüne Mitte Hainholz (Voltmerstraße)

- Möhringsbergpark

- Voltmerstraße Ecke Bömelburgstraße (Stadtgrünplatz)

- An der Lutherkirche

- Conrad-Wilhelm-Hase-Platz (Christuskirche)

- Vahrenwalder Park

- Weißekreuz Platz

- Jahnplatz

- Andreas-Hermes-Platz

- Neues Haus

- Bonifatiusplatz

- Welfenplatz

- Emmy-Lanzke-Weg (Grünzug in Teilen)

- Odenwaldstraße Spielplatz und Flächen im Märchenweg

- Schwarzwaldstraße (Stadtteilpark Sahlkamp)

- Stadtteilplatz Plauener Straße (Plauener Straße vor Hs. Nr. 24)

- Spielpark Döhren (Ziegelstraße)

- Fiedelerplatz

- Kantplatz

- Spargelacker (Spielplatz)

- Am Mittelfelde (Begegnungsstätte(

- Sankt-Eugenius-Weg

- Am Thie

- Feldbuschwende (Spielplatz)

- Landschaftsraum Kronsberg Nord und Süd (mit den Aussichtshügeln)

- Ricklinger Teiche

- Altwarmbüchener See

- Trammplatz

- Lister Meile zwischen Weißekreuzplatz und Lister Platz

- Limmerstr. (Bereich der Fußgängerzone)

- Engelbosteler Damm

Stadt Hemmingen

- Carl-Friedrich-Gauß-Schule (gesamtes Grundstück), Hohe Bünte 4

- Grundschule Hemmingen-Westerfeld (gesamtes Grundstück), Köllnbrinkweg 48

- Grundschule Hiddestorf (gesamtes Grundstück), Ostertorstr.9

- Fußgängerzone (gesamte Fläche) Rathausplatz 1-12

- Wäldchenschule Arnum (gesamtes Grundstück), Klapperweg 18

Gemeinde Isernhagen

- Fußgängerzone am Rathaus Bothfelder Str.29-33

Stadt Laatzen

- keine

Stadt Langenhagen

Das Gebiet um die Fußgängerzone am Marktplatz, mit konkret folgenden Begrenzungen:

· Bothfelder Straße

· Schützenstraße

· Schönefelder Straße

· Konrad-Adenauer-Str., außerdem der Parkplatz südwestlich des CCL

Fußgängerzone Seestädter Platz / Kaltenweider Platz

- Fußgängerzone Walsroder Str. vor Cinemotion vollflächig

- Le-Trait-Platz in Godshorn

- Das gesamte Gelände des Silbersees inklusive Liege- und Grillwiesen sowie Parkplätze

- Der Wietzeblick inklusive der Wanderwege und Grünflächen des Hügels bis hinunter zum ebenerdigen Gelände.

Stadt Lehrte

keine

Neustadt am Rübenberge

- Kirchplatz an der Liebfrauenkirche

 

Stadt Pattensen

keine

Stadt Ronnenberg

Stadtteil Ronnenberg

-Parkplatz Edeka-Markt, Über den Beeken 10

-Parkplatz Netto-Markt, Normannische Str. 2

-Kirchplatz, Straße “Am Kirchhofe”

-Parkplatz des Gemeinschaftshauses Ronnenberg, Weetzer Kirchweg 3

-Bushaltestelle Lange Reihe

Stadtteil Empelde:

-Parkplatz E-Center, Chemnitzer Str. 2

-Parkplatz REWE-Markt incl. nördlicher Freifläche, Berliner Str.23-25

-Grünfläche zwischen Berliner Straße und Am Rathaus

-Parkplatz Dienstleistungszentrum, Ronnenberger Str. 18-24

-Parkplatz Hagebaumarkt, In der Beschen 

-Endhaltestelle der Stadtbahn Linie 9 incl. des P+R-Platzes

-Gelände der Marie-Curie-Schule incl. Ententeich und Bezirkssportanlage, Am Sportpark 1

-Rathaus-Gelände, Hansastr. 38

-Gelände um den Rodelberg, Am Sportpark / Auf dem Hagen

Stadt Seelze

keine

Stadt Sehnde

keine

Stadt Springe

keine

Gemeinde Uetze

- Hindenburgplatz

- Kaiserstraße zwischen Burgdorfer Straße und Kirchstraße

- Bentestraße zwischen Kaiserstraße und Brunnenstraße

- Kreisverkehr Burgdorfer Straße/ Dollberger Straße bis einschließlich der Fußgängerüberwege der einmündenden Straßen

Gemeinde Wedemark

- Fritz-Sennheiser-Platz 1-3 (Campusgelände)

- Gottfried-August-Bürger-Straße (Marktplatz) 1-3

- Am Husalsberg (Husalsberg)

Gemeinde Wennigsen

- Bahnhof Wennigsen (Deister)

- Kurt-Schumacher-Straße 1, 6-22

- Heisterweg

Stadt Wunstorf

- Fußgängerzone OT Wunstorf

- Barnemarktplatz

- Bahnhof Wunstorf (Tunnelanlage)

- ZOB Wunstorf

- Steinhude: Strandterrassenvorplatz und Promenadenbereiche