Uetze
Dienstag, 17.11.2020 - 15:38 Uhr

Gemeindeverwaltung weist auf Reinigungspflicht für Straßen und Gehwege hin

Aufn.:

UETZE

Die Gemeinde Uetze weist auf die Reinigungspflicht durch Anlieger für Straßen und Gehwege hin. "Damit die Straßen der Gemeinde Uetze in einem guten und sauberen Zustand sind, ist die Straßenreinigungssatzung dringend einzuhalten. Innerhalb geschlossener Ortslagen wurde die Reinigung der Straßen, Wege und Plätze auf die Anliegenden übertragen. Dies bedeutet, dass die Reinigung von mindestens der Hälfte der Fahrbahn, sowie Parkstreifen, Radwege, Gossen und auch Gehwege durch die jeweiligen Anliegenden erfolgen muss", so die Uetzer Gemeindeverwaltung. Wenn mehrere Grundstücke hintereinander zur erschlossenen Straße liegen, so bilden die Anliegenden eine Reinigungseinheit und müssen abwechselnd reinigen.

 

Dies gelte, sofern die Reinigungspflicht nicht nach anderen Rechtsvorschriften einen Dritten trifft. Die Stadt hat dazu ein Verzeichnis der Straßen veröffentlicht, welche von der Gemeinde gereinigt werden. "In jedem Fall ist aber der Verursachende von Schmutz für die Reinigung zuständig", so die Gemeindeverwaltung. Im Fall von Tierkot ist demnach die tierhaltende Person verpflichtet diesen zu entfernen. Geschieht dies nicht, müssen oftmals die Anwohnenden ihrer Reinigungspflicht nachkommen. "Deshalb seien Sie bitte fair und rücksichtsvoll und entsorgen gegebenenfalls den Kot Ihres Hundes in entsprechenden Kotbeuteln beziehungsweise reinigen Sie die Straße, wenn Ihr Pferd auf die Straße äppelt", so die Gemeinde Uetze.

 

Im Anbetracht des nahenden Winters sei es auch wichtig, auf den Winterdienst zu achten, welcher ebenfalls in der Opens external link in new windowStraßenreinigungssatzung vorgeschrieben ist.