Region Hannover
Donnerstag, 12.11.2020 - 13:45 Uhr

Region Hannover gibt ergänzende Hinweise zur Makenpflicht in Einkaufszentren

Aufn.:

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Wie die Region Hannover am gestrigen Mittwoch, 10. November 2020, mitteilte, wurde die Maskenpflicht in Ladengebieten, Einkaufszentren und Einkaufsstraßen nach einem Gerichtsurteil, das die Pflicht als zu unpräzise gemängelte, zurückgenommen. Die Regionsverwaltung will diese durch eine Neuregelung ersetzen. Gestern teilte die Region Hannover mit: "Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Ladengebieten, Einkaufszentren und Einkaufsstraßen ist somit in der Region ab Mittwoch, dem 11. November 2020, nicht mehr verpflichtend."

 

Am heutigen Donnerstag teilt sie ergänzend mit: "Die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt weiterhin in den klassischen Einkaufszentren, die sich in geschlossenen Räumen befinden, etwa in der Ernst-August-Galerie in Hannover oder im Leine-Center in Laatzen. Die Maskenpflicht dafür ergibt sich aus der geltenden Landesverordnung, § 3, Abs. (1). Dort heißt es 'Jede Person hat ….in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.' Die Teilaufhebung der Maskenpflicht, die die Region Hannover gestern bekannt gemacht hat, bezieht sich ausschließlich auf offene Bereiche von Einkaufszentren, also auf Zentren, in denen die Verkehrsflächen unter freiem Himmel sind, etwa wenn mehrere Geschäfte durch eine gemeinsame Parkplatzfläche verbunden sind. Davon unbenommen gilt nach wie vor die Maskenpflicht überall, wo Menschen den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können."