Wedemark
Montag, 02.11.2020 - 15:45 Uhr

Neues Gebäudeenergiegesetz in Kraft: Gemeinde Wedemark informiert über Fördermöglichkeiten

Im Rahmen ihrer langfristigen Renovierungsstrategie hat der Bund ein zentrales Gesetz verabschiedet, das die gesamte Stromerzeugung in Deutschland auf Treibhausgas-Neutralität umstellen soll.

WEDEMARK

Der Bundestag beschloss im Juni dieses Jahres, die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem neuen Gesetz zusammenzufassen. Das "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)" wurde im August veröffentlicht und trat am 1. November 2020 in Kraft. Das neue GEG enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.

 

Ziel des GEG ist es, den gesamten Strom in Deutschland bis 2050 treibhausgasneutral zu erzeugen. Dies gilt für den im Land erzeugten, ebenso wie für den hier verbrauchten Strom. Außerdem hat parallel dazu immer noch das Klimaschutzprogramm 2030 Gültigkeit. Seine Ziele sollen auf dem Weg zur Treibhaugas-Neutralität auch erreicht werden. Das bedeutet, als Zwischenziel auf dem Weg des GEG bis 2030 65 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden. Dafür soll das Gesetz Vorgaben und Regelungen treffen.

 

So wird beispielsweise bei Neubau und Sanierung von Nicht-Wohngebäuden verbindlich vorgeschrieben, den Einsatz von Solarenergie, sei es als Photovoltaik oder Solarthermie, zu prüfen. Ab 2026 werden neue reine Ölheizungen und Heizungen mit festen fossilen Brennstoffen (Kohle) ohne einen Anteil erneuerbarer Energien verboten.

 

Das GEG fordert in Zukunft auch bei Energieausweisen mehr Sorgfalt. Berechnungen müssen eingesehen, Angaben des Eigentümers geprüft und bei Vermietung oder Verkauf auch von einem Immobilienmakler vorgelegt werden. Der Energieausweis muss künftig auch die Treibhausgasemissionen des Gebäudes beinhalten, die sich aus dem Energiebedarf oder dem Energieverbrauch ergeben. Dadurch erhalten Nutzer und Eigentümer die Möglichkeit, das Gebäude in Sachen Klimaauswirkungen besser einschätzen zu können. Dies wird vor dem Hintergrund der ansteigenden CO2-Bepreisung zunehmend relevant.

 

Bei einem Eigentümerwechsel oder Sanierungsvorhaben von Ein- und Zweifamilienhäusern ist eine Energieberatung verpflichtend. Durch die qualifizierte Beratung sollen nachhaltige Sanierungsmaßnahmen unterstützt werden.

 

Die Effizienzstandards für Neubauten bleiben durch das neue GEG gegenüber der EnEV unverändert und entsprechen weiterhin dem "KfW 75 Standard".

 

Die Gemeinde Wedemark befasst sich bereits im Rahmen des Projekts "MoEWe - Mobilität.Energie.Wedemark" mit Energiethemen der Zukunft. Hierbei wird unter anderem ein Ausbauplan erarbeiten, mit dem sukzessive die kommunalen Dachflächen mit Solaranlagen ausgestattet werden sollen. Damit will die Gemeinde eine Vorbildfunktion wahrnehmen und Bürgerinnen und Bürger in der Wedemark motivieren, in die Klimaneutralität selbst zu investieren. Außerdem unterstützt die Gemeinde seit vielen Jahren die Umsetzung von privaten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen mit einer Förderung. Der derzeit ausgeschöpfte Fördertopf wird zum Jahreswechsel wieder neu befüllt. Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten stellen die Gemeindewerke Wedemark gerne zur Verfügung.

 

Das GEG und weitere Informationen sind auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat einsehbar.