Sehnde
Freitag, 07.08.2020 - 10:42 Uhr

"Regelbetrieb in Zeiten von Corona" in den städtischen Kindertagesstätten beginnt nach der Schließzeit

SEHNDE

Das Kultusministerium hat ab dem 1. August 2020 für die Kindergärten, Krippen und Horte den "Regelbetrieb in Zeiten von Corona" beschlossen. "Regelbetrieb in Zeiten von Corona" bedeutet, dass alle Kinder ein Betreuungsangebot in der Kindertageseinrichtung bekommen, mit der sie einen Betreuungsvertrag beziehungsweise über den die Erziehungsberechtigten einen gültigen Gebühren- beziehungsweise Aufnahmebescheid vorliegen haben.

 

Der Betreuungsumfang entspriche nach Angaben der Sehnder Stadtverwaltung grundsätzlich dem der Regelbetreuung vor der Ausbreitung des Coronavirus beziehungsweise den Angaben aus dem jeweils vorliegenden Gebühren- beziehungsweise Aufnahmebescheid.

 

"Es kann dennoch aufgrund von Personalausfällen, die nicht kompensiert werden können, im konkreten Einzelfall zu Abweichungen kommen", erklärt die Sehnder Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.

 

Für den Fall, dass das Infektionsgeschehen eine erneute Einschränkung des Regelbetriebs erforderlich mache, hat das Kultusministerium bereits jetzt drei Szenarien (A, B und C) entwickelt, die nach jeweiliger Einschätzung der Lage vor Ort individuell in Kraft treten können. Das Szenario A beinhaltet dabei den jetzt zum 1. August 2020 in Kraft getretenen Regelbetrieb in Zeiten von Corona. Das Szenario B bedeutet einen "eingeschränkten Betrieb" mit allen Maßnahmen, wie er vor dem 1. August 2020, das heißt vor der Schließzeit, in den städtischen Einrichtungen umgesetzt wurde (gegebenenfalls Wegfall von Sonderöffnungszeiten oder ähnlichem). Das Szenario C steht mit einem erneuten Lockdown in Verbindung und bedeutet, dass lediglich eine Notbetreuung durchgeführt werden kann. Der Wechsel zwischen den Szenarien kann im Falle landesweit deutlich erhöhter Infektionszahlen im verordnungsrechtlichen Wege durch das Sozialministerium erfolgen, das heißt über die "Corona-Verordnung". Handelt es sich hingegen um einen regionalen Anstieg des Infektionsgeschehens, kann das örtliche Gesundheitsamt den Wechsel von einem Szenario in ein anderes festlegen.

 

Im Rahmen des "Regelbetriebs in Zeiten von Corona" wird das Gebot der strikten Trennung der Gruppen innerhalb des Gebäudes und auch auf dem Außengelände aufgehoben. Es ist den Trägern der Einrichtungen und den Einrichtungsleitungen jedoch möglich, eigenverantwortlich an der Trennung der Gruppen festzuhalten. "Dies ermöglicht uns, nach der Schließzeit die Sonderöffnungszeiten wieder im vollen Umfang anbieten zu können", so die Sehnder Stadtverwaltung.

 

Für die anfallenden Betreuungsgebühren bedeute dies, dass sie ab August 2020 wieder im vollen Umfang und wie gewohnt erhoben werden, dazu zähle auch das Essensgeld. Eltern, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden daher gebeten, entsprechend den gemäß ihres Aufnahme- und Gebührenbescheid fälligen Betrag fristgerecht an die Stadt Sehnde zu überweisen.

 

Wie bereits im eingeschränkten Betrieb auch sind die Eltern verantwortlich dafür, dass ein Kind fieberfrei zur Einrichtung geht und in den vergangenen 14 Tagen keine Kontakte zu an Covid-19-erkrankten oder SARS-CoV-2-positiv getesteten Personen hatte. Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (wie beispielsweise nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Kindertageseinrichtung besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (wie zum Beispiel ein Heuschnupfen oder eine Pollenallergie).

 

Bei Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert (wie beispielweise Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit könne die Kindertageseinrichtung ohne weitere Auflagen (also. ohne ärztliches Attest, ohne Corona-Test) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.

 

Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel Fieber ab 38,5 Grad Celsius oder akutem, unerwartet aufgetreten Infekt (insbesondere der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltendem starken Husten, der nicht durch eine Vorerkrankung erklärbar ist, ist eine ärztliche Konsultation in Anspruch zu nehmen. "Hier wird dann auch entscheiden, ob eine Testung auf Corona durchgeführt wird und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Besuch der Kindertageseinrichtung zu beachten sind", erklärt die Stadt Sehnde.

 

Die Eingewöhnung von neuen Kindern dürfe grundsätzlich stattfinden. Das Kind dürfe dabei von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Diese Person hat in jedem Fall eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

Die Bring- und Abholsituation sei auch weiterhin möglichst kurz zu halten. Es solle auch weiterhin der räumliche Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Eltern und den Eltern und den Fachkräften eingehalten.

 

Die genauen Regelungen und Hygienevorschriften, die im Detail in jeder einzelnen Kita ab kommender Woche gelten, erfahren die Eltern am ersten Betreuungstag im neuen Kitajahr direkt vor Ort in ihrer jeweiligen Kindertagesstätte.

 

"Damit der neue Regelbetrieb in allen Kindertagesstätten gut gelingt und nicht zu Lasten des Infektionsgeschehens geht, sind wir auf Ihre Mitwirkung und Unterstützung angewiesen. Wir bitten Sie daher dringend, mit den jeweils vor Ort getroffenen Regelungen verständnisvoll und verbindlich umzugehen. Vielen Dank im Voraus", so die Stadt Sehnde abschließend.