Wedemark
Donnerstag, 04.06.2020 - 20:01 Uhr

Neues Bundesgesetz - Bekanntmachung zum Neuen Hessenweg aktualisiert

WEDEMARK

Um Beteiligungsprozesse auch in Zeiten von Kontakteinschränkungen zu ermöglichen, hat der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, das die die Durchführung von Planungen rechtssicher gestalten soll. Für die aktuellen Planungen in der Gemeinde Wedemark ändert das praktisch jedoch nichts, sagt die Wirtschaftsförderin Antonia Hingler.

 

Das neue Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG), das am 28. Mai 2020 veröffentlicht wurde, soll Beteiligungsprozesse während der Corona-Pandemie unter anderem für Bebauungsplanverfahren erleichtern. Demnach genügt eine Veröffentlichung der Pläne im Internet den gesetzlichen Vorgaben - eine Auslegung der jeweiligen Unterlagen im Rathaus wäre nicht mehr zwingend erforderlich.

 

Diese Änderungen greifen auch für das Verfahren zum Gewerbegebiet Neuer Hessenweg. "Wir reagieren schnell auf die neue Anforderung mit einer weiteren öffentlichen Bekanntmachung", erläutert Antonia Hingler Wirtschaftsförderin der Gemeinde. "Es wird sich für unsere Bürgerinnen und Bürger allerdings nicht merklich etwas ändern." Bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes habe die Verwaltung allen Interessierten die Unterlagen online auf der Homepage der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Nach alter Lesart war die öffentliche Auslegung zwingend notwendig, beschreibt Hingler weiter. Das habe sich nun geändert. Die eigentliche Auslegung im Rathaus sei jetzt optional, andere Beteiligungsformen auch möglich. "Aber wir werden unseren Bürgerinnen und Bürgerinnen weiterhin die Möglichkeit bieten, die Unterlagen im Rathaus einzusehen. Sie werden weiterhin im Foyer ausgelegt."

 

Seit Anfang Juni bis zum 17. Juli, länger als gesetzlich vorgeschriebenen, könnten die Pläne online und im Rathaus eingesehen werden und Anmerkungen eingebracht werden, so die Wirtschaftsförderin weiter. "Der Zeitraum der Auslegung wird, beginnend mit der ersten Bekanntmachung seit 02.06., auch unter den neuen Vorgaben bis Mitte Juli laufen. Transparente Kommunikation ist wichtig in einem solchen Prozess." Es sei ihr wichtig, keine Verunsicherung durch die neuen gesetzlichen Regelungen und die erneute Bekanntmachung hervorzurufen." Daher ist der Onlinezugang, sowie der Zugang zu den Unterlagen im Rathaus auch weiterhin in beiden Formen möglich. Abschließend betont Antonia Hingler noch einmal: "Wir sind erfreut, dass durch unser proaktives Vorgehen schon zum Start der neuen Regeln (02.06.) alle Möglichkeiten genutzt werden, die nun durch das neue PlanSiG für die aktuellen und alle weiteren folgenden Planverfahren als Grundlage gelten."