Lehrte
Dienstag, 26.05.2020 - 18:31 Uhr

Jungpolitiker: "Möglichkeit von digitalen Gremiensitzungen in Sondersituationen"

Jonas Schlossarek und Dr. Marcel Haak (oben von links) sowie Philipp Schütz und Kai-Christian Schönwald (unten von links) setzen sich für digitale Gremiensitzungen ein und diskutierten dieses selbst online.Aufn.:

LEHRTE/ISERNHAGEN

"Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für derartige Sondersituationen keine Lösungen bereithält. Die pandemiebedingten Einschränkungen haben Kommunalpolitik in den letzten Wochen und Monaten äußerst schwierig gemacht": Dies haben auch die Lehrter Ratsmitglieder, Marcel Haak und Jonas Schlossarek von der CDU, feststellen müssen. Gemeinsam mit Philipp Schütz, Ratsmitglied aus Isernhagen, haben die beiden Lehrter Ratsmitglieder einen Brief an die Landtagsfraktion der CDU formuliert und diesen unter jungen CDU-Kommunalpolitikern in ganz Niedersachsen verteilt. Nach wenigen Tagen kamen mehr als 40 Kommunalpolitiker als Unterstützer zusammen. In diesem Brief an die Landtagsfraktion der Christdemokraten habe man auf die Situation aufmerksam gemacht und die Möglichkeit digitaler Gremiensitzungen gefordert.

 

"Kommunalpolitik findet während der Corona-Pandemie oft nur eingeschränkt statt und erschwert die Beteiligung aller Ratsmitglieder und der Öffentlichkeit", so Philipp Schütz. Politik müsse aber wahrgenommen werden, da man auf kommunaler Ebene auch in Krisensituationen wichtige Entscheidungen treffen müsse.

 

Jonas Schlossarek ergänzt: "Wir müssen Entscheidungen über Notfallbetreuung in Kitas und auch über Maßnahmen zur Stärkung der lokalen Wirtschaft treffen können und dafür benötigt Politik die Teilhabe der Öffentlichkeit." Die Menschen müssten sich einbringen können. Aber auch öffentliche Sitzungen mit Platzkontingenten aufgrund des Abstandsgebots in Zeiten einer Pandemie könnte teilnahmewillige Bürgerinnen und Bürger ausschließen sobald das Platzkontingent erschöpft sei. Deshalb benötige man die Möglichkeit digitaler Sitzungen, in denen sich alle Ratsmitglieder und die interessierte Öffentlichkeit zuschalten könnten.

 

Dies sei allerdings derzeit vom Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz her nicht möglich. "Wir haben daher mit unserem Brief die Landtagsfraktion der CDU aufgefordert, im NKomVG für Sondersituationen wie einer Pandemie die Möglichkeit digitaler Gremiensitzungen zu schaffen", bringt Marcel Haak die Forderung des Briefes auf den Punkt. Denn auch viele Arbeitnehmer würden seit Wochen im Homeoffice arbeiten. "Warum kann Kommunalpolitik nicht auch in einer derartigen Situation vom Homeoffice aus tagen?", fragen die drei jungen CDU-Kommunalpolitiker, die alle unter 35 Jahre sind und der Jungen Union (JU) angehören.

 

In der Folge habe man Unterstützung vom Kreisverband der Jungen Union Hannover-Land und von der Jungen Union Niedersachsen erhalten. "Eine wichtige Forderung, die schnellstmöglich umgesetzt werden sollte. Kommunalpolitiker müssen diese Möglichkeit nutzen können", äußert sich der Landesvorsitzende der Jungen Union, Christian Fühner, zu dem Vorschlag. Auch Kai-Christian Schönwald, Kreisvorsitzender der Jungen Union Hannover-Land, förderte das Vorhaben der drei jungen Ratspolitiker organisatorisch und gehörte zu den ersten Unterschreibern des Briefes. Er ließ, in Zusammenarbeit mit dem JU-Landesverband, gar eine eigene Website erstellen, um Interessenten das Unterschreiben des Briefes zu erleichtern. "Dieses Projekt hat deutlich gemacht, dass das Thema 'Digitalisierung' auch in der Kommunalpolitik von erheblichem Interesse ist. Es ist gelungen vielfältige Synergien zu nutzen, um in kürzester Zeit sowohl zahlreiche Betroffene als auch die Entscheidungsträger zu erreichen und für die Thematik zu sensibilisieren", ergänzt Kai-Christian Schönwald.

 

Nun zeichnet sich für die Initiatoren ein Erfolg ab. Denn in der Drucksache 18/6482 mit Datum vom 14. Mai 2020 bringen die Fraktionen der SPD und CDU in den Niedersächsischen Landtag unter anderem eine Änderung des § 182 des NKomVG ein, in dem es im Absatz 2 Nr. 3 heißt: "… können Sitzungen der Vertretung als Videokonferenzen durchgeführt werden oder Abgeordnete an einer Sitzung online durch Zuschaltung mit Bild und Ton teilnehmen". Diese Möglichkeit solle in Sondersituationen gelten.

 

"Wir sind gespannt auf die weitere Entwicklung und hoffen, dass dieser anstehende Beschluss im Landtag für einen rechtssicheren Einsatz von digitalen Sitzungen der Vertretung nicht nur möglich macht, sondern diese auch Anwendung finden", schließen die drei CDU-Kommunalpolitiker hoffnungsvoll.

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