Burgdorf
Sonntag, 17.05.2020 - 19:31 Uhr

FDP fordert Auflistung der Verschuldung nach Umsetzung der beschlossenen Investitionen

BURGDORF

Mario Gawlik, Vorsitzender der FDP Burgdorf-Uetze und stellvertretender Ortsbürgermeister von Schillerslage, treibt die Frage um, "was alles von den teuren Ratsbeschlüssen nicht in dem Schuldenberg von 180 Millionen Euro Ende 2023 enthalten ist".

 

"Ende 2023 liegen die Geldschulden der Stadt Burgdorf laut Vorlage des Bürgermeisters bei über 180 Millionen Euro", so Mario Gawlik. Die Schulden, die nicht nur aus Sicht der Freien Demokraten die Stadt überfordern werden, würden sich aus einer Vielzahl vom Rat beschlossener Bauvorhaben ergeben.

 

"Nicht alle beschlossenen Bauvorhaben werden bis Ende 2023 umgesetzt sein und bei den laufenden Projekten wird es zu weiteren Kostensteigerungen kommen", erläutert Gawlik und hat daher bereits vor Wochen eine Anfrage an die Verwaltung gestellt (diese ist unter diesem text zu finden), in der er unter anderem wissen möchte ob es korrekt sein, dass die bisher veranschlagte Investitionssumme von 50 Millionen Euro für den IGS Neubau bisher ausschließlich die Kosten für die Sekundarstufe 1 abdecke und die Kosten für die S ekundarstufe 2 noch nicht  enthalten seien, ob in der nun vorliegenden 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 sowie der Investitionsplanung bis 2023 nicht der vollständige Neubau der Gudrun-Pausewang-Grundschule enthalten sei und ob in den beiden Vorlagen die Maßnahme "Bauhof-Zusammenlegung" nicht mehr vollständig enthalten sei.

 

Zu jedem Bauvorhaben fragt Gawlik die Verwaltung, wieviel jeweils von den Baukosten in der Investitionsplanung 2023 und damit in den Geldschulden von 180 Millionen Euro Ende 2023 enthalten sind und was aufgrund der Gesamtinvestitionssummen noch zu den 180 Millionen Euro Geldschulden dazukomme.

 

"Da selbst Ratsherren den Überblick verloren haben, was alles in den 180 Millionen Euro Geldschulden enthalten ist, gilt es Transparenz zu schaffen, welche Folgen die bisherigen Beschlüsse im Gesamtergebnis und nicht nur bis zum 31. Dezember 2023 haben", erläutert Gawlik den Grund für seine Anfrage.

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