Burgdorf
Dienstag, 05.05.2020 - 10:31 Uhr

Keine Gebühren für Betreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege

BURGDORF

Aufgrund der von der Landesregierung verordneten Schließung der Kindertagesstätten und Kindertagespflege erhebt die Stadt Burgdorf auch im Monat Mai keine Gebühren für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in der Stadt Burgdorf sowie Entgelte für Mittagessen.

 

Die Gebührenaussetzung gilt für Betreuungsplätze in städtischen Kindertagesstätten, in Kindertagesstätten der Freien Träger in der Stadt Burgdorf sowie in der Kindertagespflege in der Stadt Burgdorf.

 

"Die Einziehung der Gebühren für den Kalendermonat Mai bleibt verwaltungsseitig weiterhin gestoppt", so die Burgdorfer Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Sofern Eltern ihre Gebühren an die Stadt Burgdorf selber überweisen, wird gebeten, die Überweisung auch für den Kalendermonat Mai nicht vorzunehmen. Sofern eine Überweisung bereits erfolgt sei, werde die Stadt Burgdorf die zu viel gezahlte Gebühr schnellstmöglich zurück überweisen.

 

Mit der Gebührenaussetzung für den Kalendermonat Mai werde dem Umstand Rechnung getragen, dass eine Betreuung der Kinder aufgrund der vom Land und der Region Hannover angeordneten Schließung weiterhin grundsätzlich nicht stattfindet.

 

Die Regelung gelte auch im Falle der Inanspruchnahme einer Notbetreuung. "Dies gilt ausdrücklich vorerst nur für den Kalendermonat Mai", so die Stadt Burgdorf. Einhergehend mit der vom Land Niedersachsen anvisierten schrittweisen Öffnung der Notbetreuung behalte sich die Stadt Burgdorf vor, künftige Inanspruchnahme von Notbetreuung nicht weiter gebührenfrei zu stellen.