Wedemark
Donnerstag, 09.01.2020 - 18:24 Uhr

Finanzielle Verbesserungen insbesondere für Familien mit kleinen Einkommen

WEDEMARK

Zum 1. Januar 2020 sind Änderungen beim Kinderzuschlag, beim Unterhaltsvorschuss und bei den Kinderfreibeträgen in Kraft getreten. Die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Wedemark Silke Steffen-Beck weist darauf hin, dass insbesondere Familien, auch Ein-Eltern-Familien, mit kleinen Einkommen davon profitieren.

 

"Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt für ihr Kind erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen", zitiert Silke Steffen-Beck die Regelungen. Diese Leistung diene Alleinerziehenden dazu, die finanzielle Lebensgrundlage ihrer Kinder zu sichern. "Die Sätze wurden zum 1. Januar 2020 erhöht", teilt die Gleichstellungsbeauftragte mit.

 

Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht, könnten den Kinderzuschlag bekommen. Steffen-Beck macht darauf aufmerksam, dass ab 1. Januar beim Kinderzuschlag die oberen Einkommensgrenzen entfallen. Für Familien mit etwas höheren Einkommen besteht somit auch die Möglichkeit Kinderzuschlag beziehen. Das Einkommen der Eltern, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, wird dabei nur noch zu 45 Prozent angerechnet, statt wie bisher zu 50 Prozent.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte weist dabei auf ein einfach zu bedienendes Hilfsmittel hin: "Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse können Familien vorab prüfen, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag überhaupt in Betracht kommt. Unter Opens external link in new windowwww.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse sei eine unkomplizierte Überprüfung online möglich.

 

Um die Antragstellung für Familien zu erleichtern, könnten ab Februar 2020 die Antragsunterlagen auf Kinderzuschlag ebenfalls auch online ausfüllt werden.

 

Die Kinderfreibeträge erhöhten sich auch zum 1. Januar, ruft Steffen-Beck in Erinnerung. Der Kinderfreibetrag liege künftig bei 5.172 Euro und erhöhe sich damit um 192 Euro. Eltern erhielten, je nach Einkommen, entweder Kindergeld oder den Freibetrag für ihr Kind bei der Einkommensteuer. Dabei prüfe das Finanzamt, welche der beiden Leistungen für Eltern günstiger wäre.

 

"Im Eingangsbereich des Rathauses finden interessierte Eltern das Starke-Familien-Checkheft, dass über weitere Familienleistungen einfach und gut informiert" ergänzt Silke Steffen-Beck.