Uetze
Donnerstag, 02.01.2020 - 13:29 Uhr

Gemeinde Uetze sucht eine Schiedsperson

UETZE

Die Gemeinde Uetze sucht für den Schiedsamtsbezirk 2 ab Oktober 2020 eine ehrenamtliche Schiedsperson. Zum Schiedsamtsbezirk 2 gehören die Ortschaften Dedenhausen, Dollbergen, Eltze und Uetze ohne den Bereich Irenensee/ Spreewaldseen. Gesucht wird eine Person, die als Schlichterin/Schlichter versucht, bestehende Rechtsstreitigkeiten einer Einigung zuzuführen. Der Rat der Gemeinde Uetze wählt die Schiedsperson auf fünf Jahre.

 

Zu wählen ist eine nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten geeignete Person, die im Schiedsamtsbezirk 2 wohnt, das 30. Lebensjahr vollendet hat und nicht durch gerichtliche Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

 

Schiedspersonen werden auf Antrag in nachbarrechtlichen sowie bestimmten zivilrechtlichen und strafrechtlichen Streitigkeiten tätig. Dazu zählen unter anderem Ehrverletzungen, vermögensrechtliche Ansprüche, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung und Sachbeschädigung.

 

Ziel ist die einvernehmliche Beilegung eines Streites. Diese erleichtert es den Parteien regelmäßig, auch weiterhin im täglichen Leben miteinander auszukommen und trägt damit mehr zum Rechtsfrieden bei als ein erstrittenes Urteil. Schiedspersonen beschränken sich auf die Schlichtung und sprechen kein Urteil.

 

Um dies erreichen zu können, müssen Schiedspersonen über soziale und kommunikative Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Einfühlungsvermögen erwartet. Das verantwortungsvolle Amt einer Schiedsperson verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Sachlichkeit. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten weiterzubilden.

 

Die Ausübung erfolgt ehrenamtlich und wird durch das Amtsgericht Burgdorf beaufsichtigt. Die Gemeinde Uetze übernimmt die Sachkosten, insbesondere für die Aus- und Fortbildung.

 

Interessenten bewerben sich für das Schiedsamt bis zum 20. Februar 2020 bei der Gemeinde Uetze, Team Bürgerbüro, Ordnung und Verkehr, Herrn Kühne, Telefon 05173/970-321. Ein Formular kann von der Internetseite der Gemeinde Uetze unter Opens external link in new windowwww.uetze.de heruntergeladen werden und ist auch im Rathaus erhältlich. Weitere Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der Gemeinde Uetze sowie unter Opens external link in new windowwww.schiedsamt.de zur Verfügung.