Burgdorf
Freitag, 14.12.2018 - 12:53 Uhr

Geänderte Straßenreinigungssatzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft

Aufn.:

BURGDORF

Der Rat der Stadt Burgdorf hat die Änderung der Straßenreinigungssatzung und -verordnung am 25. Oktober 2018 beschlossen.

 

Eine gerechtere und optimierte Straßenreinigung in Burgdorf durchzuführen, war Ziel einer Untersuchung, die die Firma Atus GmbH aus Hamburg im Auftrag der Stadt Burgdorf erarbeitetet hat. Mit ihrer "Untersuchung der Optimierungspotentiale bei Straßenreinigung und Winterdienst für die Stadt Burgdorf" sowie turnusmäßiger Anpassungen wurden Korrekturen in die Straßenreinigungssatzung beziehungsweise -verordnung eingearbeitet, um eine höhere Rechtssicherheit sowie gerechtere Gebühren zu gewährleisten.

 

Der Kehrdienst werde - wie bisher - nach einem festen Intervall durchgeführt (nach Bedarf durch die Anlieger, 14-tägliche Reinigung beziehungsweise wöchentliche Reinigung durch die Stadt Burgdorf). Im Gegensatz dazu sind die Bestimmungen für den Winterdienst neu aufgestellt worden. Künftig stellt die Aufteilung der Winterdienstklassen in Einsatzstufen eine verursachungsgerechte Abrechnung der Straßenreinigungsgebühren sicher. Dabei richtet sich die Zuordnung nach folgenden Kriterien:

 

Einsatzstufe 1: Alle Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, Straßen beziehungsweise Straßenabschnitte mit öffentlichem Personennahverkehr sowie der zentrale Omnibusbahnhof, die großen Sammelstraßen sowie gefährliche Straßen beziehungsweise Straßenabschnitte mit nicht unbedeutendem Verkehr, Bushaltestellen, Fußgängerüberwege und zentrale Radwege.

 

Einsatzstufe 2: alle Straßen, die nicht unter die Einsatzstufe 1 fallen und die nicht der Reinigungsklasse 0 zugeordnet sind.

 

Für Straßen, die der Reinigungsklasse 0 zugeordnet sind, liegt die Reinigungspflicht (Kehr- und Winterdienst) beim Anlieger. Gebühren fallen für diese Reinigungsklasse nicht an. Für die Reinigungsklassen 1 - 4 werden Gebühren nach der Straßenreinigungsgebührensatzung erhoben.

 

Folgerichtig sind sämtliche Haushalte der Stadt Burgdorf von den Änderungen betroffen, da unter anderem neue Reinigungsklassen definiert worden sind. Die Zuordnungen der Reinigungsklassen der einzelnen Straßen(-abschnitte) können dem Straßenverzeichnis (unter diesem Text als PDF) entnommen werden.

 

Die Straßenreinigungssatzung und -verordnung sowie das dazugehörige Straßenverzeichnis können zudem über die Homepage der Stadt Burgdorf eingesehen werden. Für Interessierte Bürger können die Änderungen, die zum 1. Januar 2019 in Kraft treten, in der Ordnungsabteilung der Stadt Burgdorf eingesehen werden.