
Foto: Bastian Kroll
In Großburgwedel kam es in den vergangenen Tagen zu mehreren Straftaten und Verkehrsunfällen. Am vergangenen Freitag, 12. Dezember 2025, wurde einer 81-jährigen Frau zwischen 10 und 11 Uhr beim Einkaufen im Aldi-Markt in der Straße In der Meineworth die Geldbörse aus dem Einkaufswagen entwendet. Der Täter oder die Täterin ist bislang unbekannt.
Bereits am Donnerstag, 11. Dezember, wurde eine Sachbeschädigung am Spielplatz in der Bahnhofstraße festgestellt. Ein bislang unbekannter Täter beschmierte dort einen Schaltkasten des Energieversorgers Avacon mit nicht lösbarer Farbe. Der Schaden wurde gegen 10 Uhr bemerkt.
Ein weiterer Diebstahl ereignete sich am gestrigen Sonnabend, 13. Dezember, zwischen 11.30 und 12.05 Uhr im Penny-Markt an der Hannoverschen Straße. Während eine Kundin im Packbereich ihren Einkauf verstaute, wurden ihr das abgelegte Mobiltelefon sowie weitere Dokumente entwendet. Ein Teil des Diebesgutes wurde später am selben Tag im Bereich Burgdorf von einem Bürger aufgefunden, das Mobiltelefon blieb jedoch verschwunden.
Ebenfalls am Freitag, 12. Dezember, kam es gegen 10.10 Uhr in der Straße Im Klint zu einer Verkehrsunfallflucht. Der Fahrer eines weißen Transporters streifte beim Vorbeifahren in Richtung Innenstadt ein Fahrzeug eines Paketlieferdienstes. Dessen Fahrer befand sich zu diesem Zeitpunkt im Laderaum, um Pakete auszuladen, hörte den Zusammenstoß und sah den Transporter anschließend davonfahren.
Am Freitagabend, 12. Dezember, ereignete sich gegen 21.30 Uhr ein Verkehrsunfall an der Einmündung Kokenhorststraße/Isernhägener Straße. Zwei Pkw, ein BMW und ein VW, fuhren hintereinander und wollten nach rechts abbiegen. Wegen einer querenden Fußgängerin bremsten beide Fahrer, der BMW kam rechtzeitig zum Stehen, der VW fuhr jedoch auf. Bei der Unfallaufnahme wurde beim VW-Fahrer ein Atemalkoholwert von 0,72 Promille festgestellt. Die Fußgängerin konnte vor Ort nicht mehr angetroffen werden und wird gebeten, sich beim Polizeikommissariat Großburgwedel zu melden, um ihre mögliche Zeugeneigenschaft zu klären.


