Rat der Stadt Burgdorf entscheidet über Bebauungsplan Kapellenweg in Otze

In Burgdorf steht die Entscheidung über den Bebauungsplan Nr. 5-14 „Kapellenweg“ im Ortsteil Otze an. Im Zentrum der Diskussion steht die Frage, ob die vom Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau aufgeworfene Mängelrüge zum Bebauungsplan gerechtfertigt ist und somit das Verfahren gegebenenfalls neu eingeleitet werden muss.
Der Bebauungsplan Nr. 5-14 wurde vom Rat der Stadt Burgdorf als Satzung beschlossen. Gemäß der rechtlichen Einschätzung eines von der Stadt beauftragten Rechtsanwaltes liegt es daher in der Zuständigkeit des Rates, über eingehende Mängelrügen abschließend zu entscheiden. Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass der Rat als beschließendes Organ weiterhin die Kontrolle darüber behält, wie mit dem Bebauungsplan verfahren wird – also ob der Plan aufgrund der gerügten Fehler geändert, aufgehoben oder unverändert beibehalten wird.
Die Entscheidung, die am 11. Dezember 2025 im Rat der Stadt Burgdorf getroffen werden soll, besteht darin, die berechtigte oder unberechtigte Natur der Rüge zu bewerten. Ist die Rüge gerechtfertigt, müsste ein Änderungs- oder Aufhebungsverfahren eingeleitet werden und das Bebauungsplanverfahren erneut gestartet werden. Wird die Rüge als unbegründet eingestuft, folgt keine Wiederaufnahme des Planverfahrens.
Vorab nimmt die Stadtplanungsabteilung in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 2. Dezember 2025 Stellung zu der Mängelrüge und unterstützt so die beratenden Gremien bei der Entscheidungsfindung. Bereits zuvor wird sich der Ortsrat Otze am 1. Dezember mit dem Thema befassen, gefolgt vom Verwaltungsausschuss am 9. Dezember 2025.






