CDU verlangt Klärung für Schwimmbadbau
Die CDU-Fraktion im Gemeinderat Isernhagen fordert eine frühzeitige Klärung der Bauherrenfrage beim geplanten Bau eines neuen Schwimmbades. Es handelt sich dabei um einen Ergänzungsantrag zur Vorlage 102/2026 mit dem Titel „Festlegung zum Bau eines neuen Schwimmbades“.
Nach dem Antrag soll die Verwaltung bis zur Ratssitzung am Freitag, 3. September 2026, eine Vorlage vorlegen, in der festgelegt wird, wer Bauherr des neuen Schwimmbades sein soll. Darin sollen neben steuerlichen und finanziellen Gesichtspunkten auch Angaben dazu gemacht werden, wie der Bauherr die Planung und den Bau des Bades personell begleiten wird.
Außerdem soll ein Ausblick auf künftige Betreibermodelle enthalten sein. Nach dem Antrag soll auch dargestellt werden, welchen möglichen Einfluss diese Modelle auf die Frage des Bauherrn haben. In der Begründung heißt es, mit der Vorlage 102/2026 solle der Bau eines neuen Schwimmbades beschlossen werden und für die Umsetzung dieses Beschlusses müsse die Bauherrenfrage zwingend geklärt sein.
Die CDU-Fraktion verweist zudem darauf, dass die Ankündigung einer Vorlage hierzu „für das zweite Halbjahr 2026 in Aussicht gestellt wird“ für sie nicht akzeptabel sei. Unterzeichnet ist das Schreiben von Heinrich Bätke als Vorsitzendem der CDU-Fraktion im Gemeinderat Isernhagen. Das Dokument ist auf den 13. Juni 2026 datiert und als öffentlich gekennzeichnet.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Bauherr Schwimmbad.