Burgdorf

Stadt Burgdorf passt Feuerwehrgebührensatzung an

[BURGDORF]

Die Stadt Burgdorf hat in der Ratssitzung am Donnerstag, 19. März 2026, über eine Beschlussvorlage der Verwaltung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben zu zu entscheiden. Ziel der 2. Änderungssatzung ist es, die Gebührenordnung an aktuelle betriebswirtschaftliche Grundlagen anzupassen und den Vorgaben einer Zielvereinbarung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport gerecht zu werden.

Die Anpassung folgt den rechtlichen Grundlagen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Brandschutzgesetzes sowie des Kommunalabgabengesetzes. Die Satzung regelt, dass Einsätze und Leistungen der Feuerwehr bei Bränden, Naturkatastrophen und akuten Lebensgefahren unentgeltlich sind, während für andere Leistungen Gebühren zu erheben sind. Die Gebührenpflicht erstreckt sich unter anderem auf Einsätze, welche durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden, Einsätze von Brandmeldeanlagen ohne Brand, sowie die Stellung von Brandsicherheitswachen und weitere freiwillige Leistungen der Feuerwehr.

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Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2026 wurde betriebswirtschaftlich unter Berücksichtigung der Einsatzstunden und der entstehenden Kosten für Personal und Fahrzeuge ermittelt. Dabei wurden deutliche Erhöhungen der Gebührensätze vorgeschlagen, die jedoch nicht an die errechneten Höchstgrenzen heranreichen sollen, um eine Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten und die Bereitschaft zur Gebührenzahlung nicht zu überfordern. Beispielhaft wurde die neue pauschale Gebühr für eine Brandsicherheitswache auf 560 Euro für eine Einsatzdauer von bis zu vier Stunden festgelegt. Bei längeren Einsatzzeiten wird eine zusätzliche Abrechnung auf Stundenbasis vorgeschlagen.

Die Satzung sieht weiterhin vor, dass Gebühren für Einsätze etwa bei Fehlalarmen von Brandmeldeanlagen, Einsatzleistungen aufgrund von Fahrlässigkeit oder Vorsatz, Hilfeleistungen bei Ölschäden, Türöffnungen ohne akute Lebensgefahr sowie technische Hilfen ohne Notstand erhoben werden. Beispiele aus der Praxis, wie ein Rohrbruch mit Wasserschaden (von 1050 auf 2000 Euro) oder eine Tierrettung (Katze im Baum), deren Kosten mit 375 Euro konstant bleiben, wurden in der Vorlage mit den alten und den neuen Gebühren aufgeführt, um die Auswirkungen der Gebührenanpassungen transparent darzustellen.

Die Beratungen zu der Änderung führen über den Feu­er­wehr­ausschuss am Mittwoch, 19. Februar, und den Verwaltungsausschuss am Montag, 24. Februar, bis hin zur Entscheidung im Stadtrat am Donnerstag, 19. März. Die Umsetzung der Änderungssatzung tritt mit dem Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Anlage 1 – 2.Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst , Anlage 2 – Gebührentarif nach § 5 der Feuerwehrgebührensatzung , Anlage 3 – Lesefassung Feuerwehrgebührensatzung , Anlage 4 – Synopse Feuerwehrgebührensatzung , Anlage 5 – Gebührenermittlung Freiwillige Feuerwehr , Anlage 6 – Gebührenaufstellung der Gebührenobergrenzen , Vorlage.

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Ein Kommentar

  1. tl;dr

    Die Stadt Burgdorf ändert die Gebühren für die Feuerwehr. Der Stadtrat entscheidet darüber am 19. März 2026.
    Was kostet nichts?

    Einsätze bei Bränden
    Einsätze bei Naturkatastrophen
    Einsätze bei Lebensgefahr

    Was kostet Geld?

    Fehlalarme von Brandmeldeanlagen
    Einsätze durch Fahrlässigkeit
    Türöffnungen ohne Lebensgefahr
    Tierrettungen
    Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen

    Beispiele für neue Preise:

    Brandsicherheitswache (4 Stunden): 560 Euro
    Wasserschaden durch Rohrbruch: steigt von 1.050 auf 2.000 Euro
    Katze vom Baum retten: bleibt bei 375 Euro

    Die Gebühren steigen, weil Personal und Fahrzeuge teurer geworden sind. Die neuen Preise sollen ab Veröffentlichung gelten.

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