Denkwürdige Gerichtsverhandlung endet mit Verurteilung zu 3000 Euro Strafe

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Das war am heutigen Mittwoch, 1. April 2026, im Amtsgericht Burgdorf eine denkwürdige Verhandlung: Der 37 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Burgdorfer Gerrit T. legte während der Verhandlung unter dem Vorsitz von Richterin Stephanie Rohe ein zum Teil flegelhaftes, aber auch einer Gerichtsverhandlung unwürdiges Verhalten an den Tag.
So redete er mehrmals dazwischen, und die Staatsanwältin attackierte er verbal während ihres Plädoyers. Während der Urteilsverkündung nahm er trotz Aufforderungen der Richterin seine Kopfbedeckung nicht ab.
Am Ende verkündet die Stephanie Rohe die Geldstrafe von 3000 Euro plus der Zahlungen der Gerichtskosten. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr Freiheitsentzug auf drei Jahre Bewährung gefordert. Gerrit T. hatte schon zu Beginn der Verhandlung die Anklage vollumfänglich eingeräumt, und nahm später das Urteil auch an. Er war wegen Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und Sachbeschädigung angeklagt worden.
Wie die Staatsanwaltschaft ausführte, soll Gerrit T. am 10. Juni 2025 in Burgdorf eine Person körperlich geschädigt und fremde Sachen beschädigt haben. Überdies habe er sich der Beleidigung sowie der Bedrohung schuldig gemacht. Er habe, so die Staatsanwältin, seine Bekannte Sarah K. mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Zudem habe der Angeklagte versucht, in die Wohnung der Geschädigten zu gelangen. Die gerufene Polizei habe ihn schließlich unter Einsatz des Anlegens von Handschellen in den Gewahrsam genommen.
Gerrit T. stimmte der Anklage in allen Punkten zu und, wie er sagte, hoffte er auf Gnade, und fügte hinzu: „Ich bin ein Arschloch.“ Später musste er von einer anwesenden Justizbeamtin und einem Justizbeamten beruhigt und zur Ordnung gerufen werden, als ein Ausrasten seinerseits drohte.
Ein Polizeibeamter aus Burgdorf sowie ein Polizeibeamter aus Lehrte – der zur Verstärkung beim Einsatz hinzugezogen worden war – waren an diesem Tag im Einsatz und schilderten aus ihrer Sicht die Vorfälle. Der Angeklagte sei ihnen gegenüber aggressiv aufgetreten, und habe nicht kooperiert, sagten sie aus. Letztlich sei der Angeklagte unter dem Einsatz von Handschellen abgeführt und in Gewahrsam genommen worden.
Emotional war die Aussage von Sarah K. Sie zitterte während ihrer Aussage am ganzen Körper und brach immer wieder ins Schluchzen aus. Ausgangslage der Eskalation sei Geld gewesen, sagte sie. „Er ist alkohol- und spielsüchtig und wollte erneut von mir Geld.“ Er habe sie als Hure bezeichnet und ihr gedroht, ihr in die Fresse zu hauen. Zudem habe der Angeklagte von der Hauswand ein Schild abgerissen und es durch das offene Küchenfenster in die Küche der Geschädigten geworfen. Getroffen habe er sie allerdings nicht. „Ich leide unter seelischen Schmerzen, ich mache die Hölle meines Lebens durch“, beendete Sarah K. ihre Aussage.
Die Staatsanwaltschaft hegte zwar Zweifel am Geständnis des Angeklagten, aber hielt eine Bewährungsstrafe für angemessen, und forderte ein Jahr Haft auf drei Jahre Bewährung. Richterin Stephanie Rohe schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht an, verhängte 120 Tagessätze zu je 25 Euro, in der Summe 3000 Euro, sowie die Kosten des Verfahrens. „Eine Geldstrafe ist angemessen“, begründet die Richterin das Urteil.