Wedemark

Silvesterfeuerwerk: Wedemark erinnert an Verbote und Haftungsrisiken

[WEDEMARK]

Silvesterraketen verursachen jedes Jahr zahlreiche Unfälle und hohe Schäden. In der Vergangenheit ist die Wedemark zwar von größeren Bränden durch Feuerwerk verschont geblieben, doch damit das auch künftig so bleibt, weist die Gemeinde auf die geltenden Regelungen hin. Feuerwerk soll traditionell zum Jahreswechsel böse Geister vertreiben, kann aber schnell zum Problem werden, wenn es zu Bränden oder Verletzungen kommt.

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist gesetzlich nicht nur in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen verboten, sondern auch in der Nähe von Reetdach- und Fachwerkhäusern. Das gilt nach Angaben der Gemeinde auch bei Traditionsveranstaltungen wie dem Anblasen des neuen Jahres durch den Musikzug der Feuerwehr in Elze, das am hölzernen alten Schlauchturm und in der Nähe von Fachwerkhäusern stattfindet. Wer sich fahrlässig verhält oder gegen Gesetze und Verordnungen verstößt, muss in der Regel für entstandene Schäden haften.

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Gezündet werden sollten deshalb nur Feuerwerkskörper, die vom Bundesamt für Materialforschung (BAM) freigegeben sind, und zwar ausschließlich im Freien und strikt nach Gebrauchsanweisung. Kinder und Jugendliche dürfen nur bestimmte Produkte verwenden, selbstgebaute Raketen sind generell verboten. Die Fachbereichsleiterin bittet außerdem darum, die Notwendigkeit von Feuerwerk grundsätzlich genau zu prüfen, da Haustiere häufig unter dem Lärm leiden.

Kommt es trotz aller Vorsicht zu Schäden an einem Haus, übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten. Ist nicht feststellbar, wer den Feuerwerkskörper abgefeuert hat, greift die eigene Gebäudeversicherung; Folgekosten, etwa durch Löschwasser, sind dabei ebenfalls mitversichert. Zugleich verweist die Gemeinde darauf, dass auch Eigentümer oder Bewohner Verantwortung tragen: Wer in der Silvesternacht Fenster offen lässt oder auf Balkonen leicht brennbare Gegenstände lagert, muss unter Umständen mit einer Mitschuld rechnen.

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