Burgdorf

Fragen zur Genehmigung der Windenergieanlage in Ahrbeck sorgen weiter für Diskussion

[BURGDORF]

Die Stadt Burgdorf legt auf Vorlage Nr. F 2025 1189 vom 5. Dezember 2025 eine Anfrage von Stadtratsmitglied Michael Fleischmann vom 25. November 2025 vor, die sich mit der Genehmigung und den damit verbundenen Umweltrisiken der geplanten Windenergieanlage (WEA) im Bereich Ahrbeck befasst. Es handelt sich um eine Anfrage gemäß der Geschäftsordnung, mit der kritisch nach Aspekten wie Schadstoffbelastung, Genehmigungsvoraussetzungen und Sicherheitsfragen bei der Errichtung von insbesondere hohen Windkraftturbinen im Landschaftsschutzgebiet gefragt wird.

In seiner Anfrage verweist Michael Fleischmann darauf, dass die Regionsversammlung mit Unterstützung durch die Stadtverwaltung und den Rat Burgdorfs die Errichtung von drei bis fünf Windturbinen mit einer Höhe von bis zu 270 Metern und 175 Meter Flügeldurchmesser genehmigt hat. Diese Anlagen liegen in einem Landschaftsschutzgebiet und sind deutlich größer als bisherige Windkraftanlagen im Stadtgebiet. Aus Sicht des Anfragenden müssten sich daraus besondere Anforderungen für die Genehmigung ergeben. Fleischmann bringt Bedenken hinsichtlich der Materialien der Rotorblätter vor, die Carbonfasern, glasfaserverstärkte Kunststoffe und toxische Substanzen wie Bisphenol-A enthalten und im Betrieb durch Abrieb gesundheitsgefährdende Mikropartikel freisetzen könnten. Diese Partikel könnten sich über einen Radius von bis zu 1.000 Metern verbreiten und damit den Boden sowie landwirtschaftliche Flächen dauerhaft kontaminieren. Da die Anlagen in unmittelbarer Nähe zur Ortschaft Ahrbeck geplant sind, würden die vorgeschriebenen Schutzabstände nicht eingehalten, erklärt er. Weiterhin wird auf Risiken im Zusammenhang mit Entsorgung, Brandgefahr und potenziellen Angriffen in einem Kriegsfall hingewiesen. Auch die gleichzeitige Belastung durch eine geplante 380-KV-Starkstromleitung in Heeßel-Ahrbeck wird thematisiert.

Die Verwaltung antwortet in ihrem Schreiben vom 5. Dezember 2025 und weist darauf hin, dass die Region Hannover als untere Immissionsschutzbehörde für die Genehmigung der Windenergieanlagen zuständig ist, während die Stadt Burgdorf nur im Verfahren nach § 36 BauGB beteiligt ist, aber nicht als Genehmigungsbehörde entscheidet. Zum Kontaminationsradius mit Mikroplastikpartikeln gibt die Verwaltung an, dass nach heutigem wissenschaftlichen Kenntnisstand keine belastbaren Daten zu einem festen Radius vorliegen. Die Mengen des Materialabriebs variieren stark, und eine abschließende Bewertung möglicher Gefährdungen für die Umgebung sei derzeit nicht möglich. Schutzmaßnahmen über die üblichen Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hinaus werden somit aktuell nicht vorgesehen, die zuständige Behörde kann jedoch bei Bedarf Auflagen erlassen. Die gesetzliche Pflicht zur Rückbausicherung und ordnungsgemäßen Entsorgung der Anlagen nach Betriebsende wird bestätigt, wobei die Entsorgung von Rotorblättern technisch anspruchsvoll sei und derzeit vielfältige Recyclingverfahren erforscht würden. Die Region Hannover überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben.

Der Aspekt möglicher Kriegsgefahren oder militärischer Angriffe wird von der Verwaltung als kein Prüfmaßstab in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren genannt. Solche Bewertungen würden nicht Bestandteil der Genehmigung sein. Bezüglich der Doppelbelastung durch die geplante Starkstromleitung erläutert die Verwaltung, dass die Stadt Burgdorf im Beteiligungsverfahren Stellung bezogen habe, jedoch die abschließende Beurteilung kumulativer Belastungen und der Standortfrage Aufgabe der jeweils zuständigen Fachbehörden sei, wobei die Stadt keine Entscheidungsbefugnis besitzt. Die Verwaltung betont, dass wissenschaftlich belastbare Aussagen zu gesundheitlichen Risiken und toxikologischen Effekten Grundlage für Genehmigungsverfahren sein müssen. Eine weitergehende fachliche Darstellung durch die Region Hannover wird angekündigt und nach Vorlage in den kommunalen Gremien behandelt.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Anlage 1 – Anfrage Windkraftanlagen Ahrbeck , Anlage 2 – Antwort der Verwaltung , Info-Vorlage-Anfrage.

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