Burgdorf

Bebauungsplan Sieen Meerfeld wird mit geändertem Geltungsbereich aufgestellt

[BURGDORF]

Die Stadt Burgdorf hat in einer Beschlussvorlage die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5-13 „Sieen Meerfeld“ beschlossen. Es handelt sich dabei um einen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit einem gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag geänderten Geltungsbereich. Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen.

Der geänderte Geltungsbereich wurde in der Sondersitzung des Ortsrates Otze am Montag, 1. Dezember 2025, sowie in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am Dienstag, 2. Dezember 2025, empfohlen. Die Änderung umfasst eine deutliche Verkleinerung des ursprünglich angedachten Gebietes. Im Westen reicht der Bereich nicht mehr bis zum Ende der Kleingartenanlage, sondern umfasst künftig nur noch etwa die Hälfte der ursprünglich geplanten Flächen der Flurstücke 54 und 55 der Flur 18 in der Gemarkung Otze. Dadurch reduziert sich die Größe des Geltungsbereiches von etwa 5,4 Hektar auf circa 2,6 Hektar.

Diese Verkürzung orientiert sich an der Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Burgdorf (55. Änderung), der den nun kleineren Bereich bereits als Wohnbaufläche ausweist. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf hat am Dienstag, 9. Dezember 2025, die Entscheidung zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit dem geänderten Geltungsbereich zu treffen. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau sowie der Ortsrat Otze wurden über den Beschluss jeweils nachrichtlich informiert.

Der Bebauungsplan Nr. 5-13 „Sieen Meerfeld“ ist damit auf den Weg gebracht, um das planungsrechtliche Fundament für die zukünftige Wohnbauentwicklung auf dem ausgewiesenen Bereich zu schaffen.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Vorlage , Übersicht (neuer) Geltungsbereich B-Plan Nr. 5-13 „Sieen Meerfeld“.

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