Lehrte

Stadt Lehrte plant zusätzliche Mittel für Personalkosten im Haushalt 2025

Die Stadt Lehrte sieht sich im Haushaltsjahr 2025 mit überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Bereich der Personalaufwendungen für aktives Personal konfrontiert. Diese Entwicklung erfordert eine Anpassung der Haushaltsmittel, um die gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen im Personalbereich erfüllen zu können.

Die ursprüngliche Planung der Personalkosten für das Jahr 2025 basierte auf den im Stellenplan ausgewiesenen Stellenzahlen, berücksichtigte jedoch eine pessimistische Einschätzung der Rekrutierungssituation und ging von einer hohen Anzahl an unbesetzten Stellen aus. Folglich wurden für neu eingerichtete Stellen nur anteilige Mittel im laufenden Haushaltsjahr vorgesehen. Im Verlauf des Jahres konnten die Stellen jedoch deutlich besser als erwartet besetzt werden, was zu erheblichen Mehraufwendungen führte.

Zusätzlich entstanden Mehraufwendungen durch die rückwirkend zum 1. April 2025 in Kraft getretenen tariflichen Vereinbarungen für den öffentlichen Dienst sowie die deutliche Besoldungserhöhung für Beamte zum 1. Februar 2025, die bei der ursprünglichen Haushaltsplanung noch nicht bekannt waren und somit nicht berücksichtigt wurden. Auch die gestiegenen Sozialversicherungsbeiträge erhöhten den finanziellen Mittelbedarf.

Die Stadt Lehrte weist darauf hin, dass die Zahlung von Besoldung, Gehältern und Sozialversicherungsbeiträgen eine gesetzliche beziehungsweise vertragliche Pflicht darstellt und daher sachlich und zeitlich unabweisbar ist. Um die entstandene Finanzierungslücke zu schließen, soll der Rat der Stadt Lehrte die überplanmäßige Bereitstellung von 1.120.750 Euro im Deckungskreis 9002 „Personalaufwendungen – aktives Personal“ sowie den zugehörigen Auszahlungskonten im Haushaltsjahr 2025 beschließen. Die Deckung dieser Mittel erfolgt vollständig aus den Einnahmen des Produkts 61100 „Steuern, Zuweisungen und Umlagen“, konkret der Gewerbesteuerkonten 301300 beziehungsweise 601300.

Konkrete Termine für die Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Liegenschaften und Feuerschutz, im Verwaltungsausschuss sowie im Rat sind für den 2. und 3. Dezember 2025 vorgesehen.

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