Sehnde
Mittwoch, 07.02.2024 - 17:11 Uhr

Stadt informiert zu Blaulicht und Martinhorn

SEHNDE

Die Stadt Sehnde möchte an die Bedeutung von Blaulicht und Martinhorn erinnern, insbesondere im Zusammenhang mit Einsatzfahrten von Feuerwehr und Rettungsdiensten.

 

Wenn nachts um 2 Uhr die Feuerwehr mit lautem Getöse durch die Straßen fährt, mag das für manche ärgerlich sein, aber die Einsatzfahrzeuge müssen schnell am Einsatzort sein, denn jede Minute zählt. Das Blaulicht allein reicht hierbei nicht aus. Gemäß den §§ 35 und 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen  Einsatzfahrzeuge Blaulicht und Martinhorn verwenden, um das Wegerecht in Anspruch nehmen zu dürfen. Das Martinhorn dient hierbei nicht nur der Aufmerksamkeit, sondern auch der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

 

"Die Feuerwehr wird nur dann alarmiert, wenn eine Notlage vorliegt, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall oder über einen Brand mit riesigem Sachschaden. Um die Gefahren abzuwehren, ist höchste Eile geboten - hierfür werden Einsatzfahrzeugen Sonderrechte eingeräumt", erklärt die Sehnder Stadtverwaltung.

 

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass bei Einsatzfahrten beide Sondersignale gleichzeitig eingesetzt werden müssen. Das Fahren ohne Martinhorn kann als fahrlässig gelten und im Falle eines Unfalls sogar zu rechtlichen Konsequenzen für den Fahrzeugführer des Feuerwehrfahrzeugs führen.

 

Die Nutzung von Blaulicht und Martinhorn soll nicht nur die Einsatzkräfte schützen, sondern auch den übrigen Verkehrsteilnehmern die rechtzeitige Reaktion ermöglichen, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Insgesamt ist die Verwendung von Blaulicht und Martinhorn eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, um im Ernstfall Menschenleben zu retten und Sachwerte zu schützen. Ihre Beachtung ist daher von größter Bedeutung, erklärt die Sehnder Stadtverwaltung.