Sehnde
Dienstag, 28.03.2023 - 17:43 Uhr

Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit: Hunde bitte anleinen

Erforderliche Rückschnitte von Hecken und Bäumen

SEHNDE

In der Zeit vom 1. April bis 15. Juli (Brut-, Setz- u. Aufzuchtzeit) dürfen Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden.

 

Der Gesetzgeber hat im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) festgelegt, dass Hunde in Niedersachsen in der Zeit vom 1. April bis einschließlich 15. Juli in der freien Landschaft an der Leine zu führen sind.

 

Der Leinenzwang gilt nicht, wenn die Hunde zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.

 

Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die dazugehörigen Wege und Gewässer.

 

Wild reagiert bereits auf große Entfernungen sensibel auf Hunde. Diese strömen einen gewissen "Raubtiergeruch" aus und stören bereits durch normales Herumschnüffeln am Wegesrand brütende Vögel, wie Fasane, Rebhühner und Enten. Hatte ein Hund erst einmal seine Nase am Gelege oder am Jungwild, ist dies meist verloren, weil es die Elterntiere nicht mehr annehmen. Freilebende Tiere sollen geschützt werden, da deren Bestände durch vielfältige Formen der Landnutzung und auch vermehrt durch Erholungssuchende zurückgehen.

 

Damit aber auch jedes Tier genügend Auslauf bekommen kann, können die Hundefreilaufflächen in der Region und der Stadt Sehnde genutzt werden.

 

Insbesondere während der Brut- und Setzzeit ist es nicht erlaubt ist, Bäume zu fällen oder Gehölze stark zu beschneiden. Wenn die Hecken im Frühsommer ausgetrieben haben, kann man sie vorsichtig etwas zurückschneiden. Wichtig ist die genaue Prüfung, ob sich im Astwerk Nester befinden. In solchen Fällen muss der Schnitt verschoben werden.

 

Allem Voran steht jedoch die Vermeidung von Gefahrensituationen im Straßenverkehr, zum Beispiel durch Grünüberwuchs in Bezug auf Verkehrszeichen, Beleuchtungsquellen, Sichtdreiecke oder das Lichtraumprofil über Straßen, Rad- und Gehwegen. Entsprechende Rückschnitte sollten daher stets rechtzeitig vorgenommen werde.