Lehrte
Sonntag, 26.02.2023 - 18:38 Uhr

SPD-Regionsabgeordnete Laube-Hoffmann gegen die Schließung des Lehrter Krankenhauses

Die Menschen im Ostkreis erwarten den Erhalt des Lehrter Krankenhauses als kompetente und wohnortnahe Grund- und Regelversorgung

LEHRTE

"Noch am 22. Februar 2022 war in der HAZ zu lesen: Region sieht Krankenhaus in Lehrte nicht gefährdet.  Ein Jahr später, am 23.2.2023: Nach dem Willen der KRH-Geschäftsführung und des Aufsichtsrats soll das Lehrter Krankenhaus geschlossen werden und 'ein medizinisches  Nutzungskonzept  in öffentlicher Trägerschaft'  geprüft werden. Die Krankenhauslösung muss vor Ort akzeptiert und sichergestellt werden", so die SPD-Regionsabgeordnete Helga Laube-Hoffmann.

 

Lehrte als Mittelzentrum biete verkehrstechnisch große Vorteile. Dies werde bei immer steigenden individuellen Mobilitätskosten für die breite Bevölkerung immer wichtiger und in Lehrte ist ein Gelände für einen Neubau bzw. Anbau vorhanden, so Laube-Hoffmann.

 

Vor sechs Jahren hat die Geschäftsführung des Klinikums den Auftrag bekommen, die Geriatrie im Lehrter Krankenhaus aufzubauen unterlaufen. "Die 46 Geriatrie-Betten aus Langenhagen wurden Lehrte nicht zugeführt", moniert die SPD-Abgeordnete. "Bei der Betrachtung der demographischen Entwicklung ist eine Geriatrie in Lehrte aber unerlässlich", erklärt sie.

 

Deshalb müsse ihre Ansicht nach geprüft werden, ob das Krankenhaus Lehrte den Anspruch der Grund- und Regelversorgung erfüllen würde bei Geriatrie, Dialyse, Schmerztherapie oder der Ergänzung mit einer Palliativstation.

 

"Noch ist nichts entschieden", so die Regionsabgeordnete. Laube-Hoffmann weiter: "Letztendlich werden über die Schließung oder den Fortbestand des Lehrter Krankenhauses die Abgeordneten in der Regionsversammlung entscheiden. Das Lehrter Krankenhaus ist tief in der Bevölkerung verwurzelt und die LehrterInnen wiedersetzen sich ja nicht dem Wandel, aber es wird eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung gefordert. Als SPD-Regionsabgeordnete aus Lehrte werde ich nach meinem jetzigen Kenntnisstand einer Standortschließung nicht  zustimmen".