Lehrte
Mittwoch, 13.02.2019 - 18:49 Uhr

Lärmaktionsplanung der Stadt Lehrte

Öffentliche Informationsveranstaltung am 19. Februar

LEHRTE

Die Stadt Lehrte lädt alle Einwohner zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur Vorstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans am Dienstag, 19. Februar 2019, ein. Beginn ist um 18 Uhr in die Städtischen Galerie Lehrte.

 

Im Rahmen dieser Veranstaltung wird insbesondere auch die Gelegenheit bestehen, sich über den Entwurf des Lärmaktionsplanes zu informieren und Fragen zur Planung zu stellen.

 

Im weiteren Verlauf der Lärmaktionsplanung wird der Entwurf vier Wochen lang öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit sind alle interessierten Lehrterinnen und Lehrter dazu eingeladen, sich aktiv an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen und Anregungen und Vorschläge zur Minderung von Straßenverkehrslärm einzubringen. Die Auslegung und die Form der Beteiligung werden rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.

 

Die vorgebrachten Anregungen werden anschließend geprüft und fließen in die endgültige Fassung des Lärmaktionsplans mit ein.

 

Zum Hintergrund

Die Lärmaktionsplanung geht auf die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - auch bezeichnet als Umgebungslärmrichtlinie - zurück. Die Richtlinie wurde durch eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§§ 47 a-f BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist eine umfassende, rechtliche Regelung der Geräuschimmissionen in der Umwelt.

 

Zentrale Bestandteile der Umgebungslärmrichtlinie sind die Erstellung von Lärmkarten und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen. Lärmkarten erfassen bestimmte Lärmquellen, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind. Auf diese Weise werden Lärmprobleme und negative Lärmauswirkungen sichtbar gemacht. Aufbauend auf den Lärmkarten werden Lärmaktionspläne aufgestellt. Diese enthalten Ziele und Strategien zur Lärmminderung. Ein wesentliches Element ist dabei die Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Lärmkarten und Lärmaktionspläne müssen alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden.

 

Die Zuständigkeiten im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim für die Ausarbeitung der Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen (Straßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, dies entspricht etwa 8.200 Fahrzeugen täglich) zuständig. Die aktuellen Kartierungsergebnisse 2017 wurden im Frühjahr 2018 veröffentlicht und können auf der Internetpräsenz des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (Opens external link in new windowwww.umwelt.niedersachsen.de) eingesehen werden.

 

Alle kartierten Kommunen sind dazu verpflichtet, auf Basis der Kartierungsergebnisse einen Lärmaktionsplan unter ausschließlicher Betrachtung des Straßenverkehrslärms aufzustellen.

 

Sowohl die Lärmkartierung als auch die Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes (Eisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr) erfolgen länderübergreifend durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Für den Lärmaktionsplan 2017/2018 (abrufbar unter www.eba.bund.de) ist das Verfahren bereits abgeschlossen, die nächste Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamts wird voraussichtlich im Jahr 2022 stattfinden. Eine Lärmaktionsplanung in Bezug auf Schienenverkehrslärm durch die Kommunen ist gesetzlich weder möglich noch vorgesehen.