Burgdorf

Keine Fußgänger-Bedarfsampel in Sorgensen geplant

[BURGDORF]

Die Stadt Burgdorf informiert in einer Beschlussvorlage über den aktuellen Stand zum Antrag auf Errichtung einer Fußgänger-Bedarfsampel im Ortsteil Sorgensen im Kreuzungsbereich Hauptstraße, Plantagenweg und Schwarzer Berg. Die Vorlage gibt auf Basis umfangreicher Prüfungen Auskunft über die Verkehrssituation und erläutert die Gründe, warum eine Ampel derzeit nicht realisiert wird.

Im Fokus steht der Verkehrsraum westlich von Sorgensen, wo Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Realschule in Burgdorf (RBG) fahren, hauptsächlich über den Mühlenweg geleitet werden. Obwohl dieser Weg nicht offiziell als Schulweg ausgewiesen ist, nutzen ihn viele Schüler regelmäßig, was einen besonderen Schutzbedarf begründet. Die Sichtverhältnisse in der sogenannten engen Kurve der Landesstraße 311 (Hauptstraße) zwischen Mühlenweg und dem Kreuzungsbereich Plantagenweg/Schwarzer Berg sind aufgrund des Kurvenradius eingeschränkt, was die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.

Im Mai 2025 wurden Verkehrszählungen durchgeführt, die ergaben, dass lediglich 17 Personen die Hauptstraße queren, davon 11 Kinder. Eine fachliche Bewertung durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) bestätigte, dass der Kurvenverlauf den geltenden Richtlinien für Stadtstraßen entspricht und für Autofahrer gut einsehbar ist. Zudem wurde festgestellt, dass weder am Mühlenweg eine sensible Einrichtung wie eine Schule oder ein Kindergarten liegt, noch der Weg als offizieller Schulweg gilt. Dies schließt die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h oder das Anbringen eines Hinweisschildes „Achtung Radfahrer“ rechtlich aus.

Die Verkehrsbehörde, Polizei und NLStBV kamen gemeinsam zu dem Ergebnis, dass die Errichtung einer Fußgänger-Bedarfsampel im erwähnten Kreuzungsbereich aufgrund fehlender Gehwege und der relativ geringen Anzahl von Querenden aktuell nicht umsetzbar ist. Die Vorlage verweist auf die gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung, die besondere örtliche Gefahren oder zwingende Gründe voraussetzen, um verkehrsregelnde Maßnahmen anzuordnen.

Als alternatives Vorgehen prüft die Stadt derzeit, ob ein Nebenweg, vermutlich eine ehemalige Straßenführung parallel zur Hauptstraße, für den Radverkehr erschlossen werden kann, um die Querung an eine besser einsehbare Stelle zu verlegen. Weitere Verkehrszählungen und Prüfungen sollen Aufschluss darüber geben, ob dort zusätzliche Schutzmaßnahmen möglich sind. Über die Ergebnisse dieser Untersuchungen wird der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr unverzüglich informiert. Die Vorlage wurde für die Sitzung am Donnerstag, 4. Dezember 2025, vorgesehen.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: getfile.php?id=103970&type=do.

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