Archäologische Kommission warnt vor Änderung des Denkmalschutzgesetzes
Die Archäologische Kommission für Niedersachsen lehnt die geplante Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes ab. Nach Einschätzung des Berufsverbandes würde der vorgelegte Gesetzentwurf den Schutz archäologischer Fundstellen erheblich schwächen und zugleich neue Risiken für Bauvorhaben und Arbeitsplätze schaffen.
Die Landesregierung verfolgt mit der Gesetzesänderung das Ziel, Verwaltungsverfahren einfacher, schneller und günstiger zu gestalten. Nach Ansicht der Archäologischen Kommission würde jedoch das Gegenteil erreicht. „Der vollkommen praxisferne Entwurf zerschlägt das gut funktionierende System der niedersächsischen Bodendenkmalpflege und katapultiert unser Bundesland in die Zeit vor der Einführung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes 1979 zurück“, sagt der Vorsitzende Dr. Jan F. Kegler.
Kritik richtet sich insbesondere gegen die geplante Änderung des Paragrafen 13. Danach soll eine Genehmigungspflicht bei Erdarbeiten nur noch für Kulturdenkmale gelten, die in das Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen sind. Nach Angaben der Kommission trifft dies derzeit nur auf knapp 15 Prozent der bekannten archäologischen Fundstellen zu. Rund 130.000 bekannte Fundstellen seien nicht eingetragen und könnten dadurch gefährdet werden.
Zu den betroffenen Stätten könnten nach Darstellung der Kommission auch landesweit bedeutende Fundplätze wie das Harzhorn, das Römerlager Wilkenburg oder Teile des Schlachtfeldes bei Kalkriese gehören. Um den bisherigen Schutz aufrechtzuerhalten, müssten die bislang nicht erfassten Fundstellen in aufwendigen Verfahren in das Verzeichnis aufgenommen werden. Dies sei mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht zu bewältigen.
Die Archäologische Kommission warnt zudem vor Folgen für die Bauwirtschaft. Derzeit könnten archäologische Verdachtsflächen bereits während der Planungs- und Genehmigungsphase untersucht werden. Nach der geplanten Neuregelung würden Funde häufig erst während der Bauarbeiten bekannt. Mögliche Folgen seien Baustopps, Umplanungen und ungeplante Mehrkosten für Bauherren.
Auch die wirtschaftliche Zukunft archäologischer Fachfirmen sieht der Verband gefährdet. Die geplanten Änderungen könnten nach seiner Einschätzung dazu führen, dass deutlich weniger sogenannte Verursachergrabungen beauftragt werden. Davon wären neben Grabungsfirmen auch Vermessungsbüros, Labore, Restauratoren und Verlage betroffen. Die Kommission spricht von Hunderten gefährdeten Arbeitsplätzen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die fachliche Kompetenz der Unteren Denkmalschutzbehörden. Nach Ansicht des Verbandes stellt der Entwurf nicht ausreichend sicher, dass dort archäologisch ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Bislang verfüge nur etwa ein Drittel der Behörden über eigene archäologische Fachkräfte oder entsprechende Kooperationen.
Kritisiert wird außerdem, dass bestimmte Bauvorhaben des Staatlichen Baumanagements und der Klosterkammer Hannover künftig nicht mehr zu Beginn der Planung dem Landesamt für Denkmalpflege gemeldet werden sollen. Eine Information erst nach Abschluss der Arbeiten komme für möglicherweise zerstörte Fundstellen zu spät.
Gegen die geplante Gesetzesänderung hat sich nach Angaben der Archäologischen Kommission ein Bündnis aus Kommunalarchäologen, Fachfirmen, Museen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und ehrenamtlich Tätigen gebildet. Eine unter www.openpetition.org/jahrtausenderetten gestartete Online-Petition sei innerhalb weniger Tage mehr als 7.000 Mal unterzeichnet worden.

