500 Euro Strafe und einmonatiges Fahrverbot nach Fahrt unter Alkoholeinfluss

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Keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit: So lautet das Urteil von Stephanie Rohe, Richterin am Amtsgericht Burgdorf, am heutigen Montag, 13. Juli 2026, gegen einen 39-jährigen, einschlägig vorbestraften Angeklagten. Er wurde zu 500 Euro Geldstrafe und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Der Angeklagte nahm das Urteil an; es ist davon auszugehen, dass auch die Staatsanwaltschaft den Richterspruch akzeptiert.
Hintergrund der Verhandlung war, dass der Mann am 27. September 2025 auf der B 3 bei Burgdorf-Ehlershausen von der Polizei gestoppt und kontrolliert worden war, wobei eine Blutprobe einen Alkoholgehalt von 0,5 Promille ergeben hatte.
Wie es zu dieser Anklage kam: Der 39-Jährige war am besagten 27. September 2025 von Uelzen aus mit Familienangehörigen zu einer Familienfeier nach Hildesheim gefahren. Entgegen der ursprünglichen Absicht gab es für ihn und seine Mitfahrer jedoch unverhofft keine Übernachtungsmöglichkeit, weshalb sie gegen Mitternacht die Heimfahrt antraten. Seinen Angaben zufolge habe er lediglich ein Glas Sekt und eine Flasche Bier mit 0,3 Litern Inhalt getrunken. Auf der Rückfahrt war einer Autofahrerin bereits in Hildesheim aufgefallen, dass der Angeklagte Schlangenlinien fuhr und teils mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein soll. Sie rief aus dem Auto die Polizei. Wie diese Zeugin heute aussagte, sei ihr von der Polizei-Leitzentrale der Auftrag erteilt worden, dem Fahrzeug zu folgen und den stets aktuellen Standort per Mobiltelefon durchzugeben. In Ehlershausen wurde der Mann nach der Fahrt über die Autobahnen A 7 und A 2 sowie die Bundesstraße 3 gestoppt. Laut Aussage der Zeugin sei der Angeklagte zeitweise bis zu 200 km/h und in Schlangenlinien gefahren und habe Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht eingehalten.
Die Aussagen der weiteren Zeugen — zwei Kinder des Angeklagten — bestätigten dies nicht; sie hätten nichts Ungewöhnliches am Fahrstil ihres Vaters bemerkt. Ein weiterer Zeuge aus Cuxhaven sagte aus, er habe wegen des ungewöhnlichen Fahrstils ebenfalls die Polizei alarmiert, könne sich jedoch an Einzelheiten nicht mehr erinnern. Der Polizeibeamte aus Burgdorf, der den 39-Jährigen gestoppt hatte, stellte beim Angeklagten keine auffälligen Verhaltensweisen fest, ordnete jedoch eine Blutprobe an. Die in der Klinik in Großburgwedel entnommene Probe ergab 0,5 Promille; der Beamte stellte den Führerschein sicher.
Ein Sachverständiger der Medizinischen Hochschule Hannover gab zu Protokoll, der Angeklagte müsse mehr als ein Glas Sekt und eine Flasche Bier à 0,3 Liter getrunken haben. Diese Menge hätte lediglich rund 0,3 Promille nach sich gezogen. Die festgestellten 0,5 Promille könnten Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit nach sich ziehen; eine sichere Aussage zur tatsächlichen Fahruntüchtigkeit sei jedoch kaum zu treffen.
Wie Richterin Rohe erklärte, könne ein Promillegehalt von 0,5 eine relative Fahruntüchtigkeit begründen. Rohe, die Staatsanwältin und Verteidiger Marius Springer zogen sich zur Beratung zurück. Das Ergebnis: Eine Straftat liege nicht vor, wohl aber eine Ordnungswidrigkeit. Die Staatsanwaltschaft beantragte 500 Euro Geldstrafe sowie ein Fahrverbot von einem Monat und zog den Vorwurf der Straftat „Trunkenheit am Steuer“ zurück. Springer räumte ein, sein Mandant habe sich im Straßenverkehr nicht immer korrekt verhalten, weshalb er keinen vollständigen Freispruch beantragt habe.
Da dem 39-Jährigen die Fahrerlaubnis bereits vor rund zehn Monaten von der Polizei eingezogen worden war, das Urteil jedoch lediglich ein einmonatiges Fahrverbot vorsieht, hat er die Möglichkeit, Ersatzansprüche für die überschießende Zeit geltend zu machen. Richterin Rohe gab ihm den Führerschein noch im Gerichtssaal zurück.







