Sehnde

Veranstaltungen in Sehnde rechtzeitig anmelden

[SEHNDE]

Die Stadt Sehnde weist darauf hin, dass öffentliche Veranstaltungen frühzeitig angemeldet werden müssen. Dies gilt für Schützenfeste, Werbeaktionen, Laternenumzüge und andere Veranstaltungen. Ein entsprechender Vordruck steht auf der städtischen Homepage unter dem Stichwort „Veranstaltungsanzeige“ als ausfüllbares PDF-Formular bereit. Künftig soll dieses Formular auch als Online-Dienstleistung angeboten werden. 

Veranstaltungen sind grundsätzlich mindestens einen Monat vor dem geplanten Termin beim Fachdienst Ordnung und Recht anzumelden. Dies gilt auch für Veranstaltungen auf privaten oder nicht öffentlichen Flächen.

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Für die Prüfung und Genehmigung müssen häufig verschiedene Stellen beteiligt werden. Dabei kann es um die Nutzung von Flächen, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, Anzeigen nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz oder verkehrsrechtliche Anordnungen gehen. Besonders in den Sommermonaten gehen viele Anträge für Schützen- und Straßenfeste, Dorfflohmärkte oder Wahlveranstaltungen ein.

Bei verspätet eingereichten Anmeldungen kann nicht gewährleistet werden, dass eine Veranstaltung rechtzeitig genehmigt werden kann. Der Fachdienst Ordnung und Recht bittet deshalb alle Veranstalter, ihre Anträge frühzeitig einzureichen. Fragen beantwortet der Fachdienst unter ordnung@sehnde.de oder Telefon 05138/707207.

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